§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
(1) (aufgehoben)
(2)
1Abweichend von
§ 81 Absatz 4 kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von folgenden Maßnahmen beauftragen, wenn die Maßnahmen vor Ablauf des 31. Dezember 2026 beginnen:
- 1.
- Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a führen,
- 2.
- Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a und zum Erwerb eines Abschlusses in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder
- 3.
- Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb, die auf den Erwerb eines Berufsabschlusses im Sinne des § 81 Absatz 2 Nummer 1 gerichtet ist, begleitend unterstützen.
2Für Maßnahmen nach Nummer 2 gilt
§ 180 Absatz 4 entsprechend.
3§ 176 Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenArbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Artikel 1 AWStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... Befristete Leistungen und innovative Ansätze". c) Die Angabe zu § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen ... c) Die Angabe zu § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung". d) Die Angabe zu § 134 wird ... Abschnitt Befristete Leistungen und innovative Ansätze". 11. § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen ... Ansätze". 11. § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ... werden kann. (2) Der Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie nach § 131a Absatz 3 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 ...
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 2 BürgerGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Weiterbildungsgeld)." 7. § 131a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2023" ... vor dem 1. Juli 2023 begonnen und nach dem 30. Juni 2023 beendet worden ist. (2) § 131a Absatz 3 ist in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden, wenn die berufliche ...
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
G. v. 13.03.2013 BGBl. I S. 446
Artikel 3 AltPflAusbÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 131a folgende Angabe eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der ... 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 131a " durch die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. ... 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 131a" durch die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b ... die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b ...
Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/131a_SGB_3.htm