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Artikel 133 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 133 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 133 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 SGB XII § 4, § 36, § 118, § 120, § 128h
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- 2.
- In § 36 Absatz 2 Satz 4 wird das Wort „verwendet" durch die Wörter „gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt und in der Verarbeitung eingeschränkt" ersetzt.
- 3.
- § 118 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1a wird das Wort „Rentenversicherungsträger" durch das Wort „Rentenversicherung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „der bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Datei (§ 28p Abs. 8 Satz 2 des Vierten Buches)" durch die Wörter „des bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Dateisystems (§ 28p Absatz 8 Satz 2 des Vierten Buches)" ersetzt.
- 4.
- In § 120 Nummer 2 werden nach den Wörtern „die Verfahren" die Wörter „und die Kosten" eingefügt.
- 5.
- § 128h Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 wird das Wort „verwendet" durch die Wörter „gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt oder in der Verarbeitung eingeschränkt" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 133 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 133 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 133 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird ...
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