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§ 133d - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§ 133d Verwaltungsbehörde
1Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist für Ordnungswidrigkeiten nach § 132 Absatz 3, § 133 Absatz 1 und § 133a Absatz 1 die Wirtschaftsprüferkammer. 2Das Gleiche gilt für durch Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer im Sinne des § 58 Absatz 1 Satz 1 begangene Ordnungswidrigkeiten nach § 56 des Geldwäschegesetzes und nach § 6 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.
Text in der Fassung des Artikels 22 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen G. v. 23. Juni 2017 BGBl. I S. 1822 m.W.v. 26. Juni 2017
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Frühere Fassungen von § 133d WPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.06.2017 | Artikel 22 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1822 |
aktuell vorher | 09.12.2010 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer vom 02.12.2010 BGBl. I S. 1746 |
aktuell vorher | 29.05.2009 | Artikel 12 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102 |
aktuell vorher | 06.09.2007 | Artikel 1 Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG) vom 03.09.2007 BGBl. I S. 2178 |
aktuell | vor 06.09.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 133d WPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 133d WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... m) Nach der Angabe zu § 133b wird folgende Zeile eingefügt: § 133c Verwendung der Bußgelder". n) Die Angabe zu § 134 wird wie folgt ... § 66b Abs. 2" ersetzt. 75. Nach § 133b wird folgender neuer § 133c eingefügt: § 133c Verwendung der Bußgelder (1) Die ... 75. Nach § 133b wird folgender neuer § 133c eingefügt: § 133c Verwendung der Bußgelder (1) Die Geldbußen fließen in den ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 133c wird folgende Zeile eingefügt: „Verwendung der Bußgelder § 133d ". f) Die Angabe „(weggefallen) § 140" wird durch die Angabe ... 13. Die bisherigen §§ 133a bis 133c werden die §§ 133b bis 133d . 14. Im neuen § 133d Abs. 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 2 Satz 1 und ... §§ 133a bis 133c werden die §§ 133b bis 133d. 14. Im neuen § 133d Abs. 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 2 Satz 1 und § 133 Abs. 1" durch die ...
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1746
Artikel 1 4. WiPrOÄndG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... „§ 59 Organe, Kammerversammlungen". b) Die Angabe zu § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde". ... b) Die Angabe zu § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde". c) Nach der Angabe zu § 133d wird folgende Angabe ... „§ 133d Verwaltungsbehörde". c) Nach der Angabe zu § 133d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 133e Verwendung der ... § 133 Absatz 2 Satz 2 und § 133a Absatz 2 Satz 2 werden aufgehoben. 6. § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde ... 2 werden aufgehoben. 6. § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer ... § 6 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung." 7. Nach § 133d wird folgender § 133e eingefügt: „§ 133e Verwendung der ...
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