§ 133d Verwaltungsbehörde
1Verwaltungsbehörde im Sinne des
§ 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist für Ordnungswidrigkeiten nach
§ 132 Absatz 3,
§ 133 Absatz 1 und
§ 133a Absatz 1 die Wirtschaftsprüferkammer.
2Das Gleiche gilt für durch Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer im Sinne des
§ 58 Absatz 1 Satz 1 begangene Ordnungswidrigkeiten nach
§ 56 des Geldwäschegesetzes und nach
§ 6 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.
Frühere Fassungen von § 133d WPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... m) Nach der Angabe zu § 133b wird folgende Zeile eingefügt: „§ 133c Verwendung der Bußgelder". n) Die Angabe zu § 134 wird wie folgt ... „§ 66b Abs. 2" ersetzt. 75. Nach § 133b wird folgender neuer § 133c eingefügt: „§ 133c Verwendung der Bußgelder (1) Die ... 75. Nach § 133b wird folgender neuer § 133c eingefügt: „§ 133c Verwendung der Bußgelder (1) Die Geldbußen fließen in den ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... 133c wird folgende Zeile eingefügt: „Verwendung der Bußgelder § 133d ". f) Die Angabe „(weggefallen) § 140" wird durch die Angabe ... 13. Die bisherigen §§ 133a bis 133c werden die §§ 133b bis 133d . 14. Im neuen § 133d Abs. 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 2 Satz 1 und ... §§ 133a bis 133c werden die §§ 133b bis 133d. 14. Im neuen § 133d Abs. 1 wird die Angabe „§ 132 Abs. 2 Satz 1 und § 133 Abs. 1" durch die ...
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1746
Artikel 1 4. WiPrOÄndG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... „§ 59 Organe, Kammerversammlungen". b) Die Angabe zu § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde". ... b) Die Angabe zu § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde". c) Nach der Angabe zu § 133d wird folgende Angabe ... „§ 133d Verwaltungsbehörde". c) Nach der Angabe zu § 133d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 133e Verwendung der ... § 133 Absatz 2 Satz 2 und § 133a Absatz 2 Satz 2 werden aufgehoben. 6. § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde ... 2 werden aufgehoben. 6. § 133d wird wie folgt gefasst: „§ 133d Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer ... § 6 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung." 7. Nach § 133d wird folgender § 133e eingefügt: „§ 133e Verwendung der ...
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