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§§ 136 bis 139a - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§§ 136 bis 139a (aufgehoben)


§§ 136 bis 139a hat 3 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert




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Frühere Fassungen von §§ 136 bis 139a WPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 22 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
aktuell vorher 17.06.2016Artikel 1 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
vom 31.03.2016 BGBl. I S. 518
aktuell vorher 06.09.2007Artikel 1 Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
vom 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
aktuellvor 06.09.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 136 bis 139a WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 136 bis 139a WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57h WPO Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände (vom 01.07.2021)
... und 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1 und Absatz 8, §§ 66b und 136 gelten entsprechend für die Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... gefasst: „(weggefallen) § 135". jj) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: „Übergangsregelung für § 57a § ... 136 wird wie folgt gefasst: „Übergangsregelung für § 57a § 136 ". kk) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst:  ... eingefügt. 116. § 135 wird aufgehoben. 117. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § ... 135 wird aufgehoben. 117. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a (1) Berufsangehörige und ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten". o) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a ... o) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a Abs. 6 Satz 8". p) Die Angabe zu ... mehr vor, erfolgt eine Löschung der Eintragung von Amts wegen." 77. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a ... von Amts wegen." 77. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a Abs. 6 Satz 8 (1) Berufsangehörige in ... eine Qualitätskontrolle durchführen zu lassen." 78. Nach § 136 wird folgender § 137 eingefügt: „§ 137 Übergangsregelung ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... die Wörter „und § 66b" durch die Wörter „, §§ 66b und 136 " ersetzt. 10. In § 131g Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 22 NotBRMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... „sind" ersetzt. 21. Die §§ 136 bis 139a werden aufgehoben. 22. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In der ...