Tools:
Update via:
§ 13 - Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Artikel 1 G. v. 27.07.1992 BGBl. I S. 1398; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 05.08.1992; FNA: 404-25 Nebengesetze zum Familienrecht
| |
Geltung ab 05.08.1992; FNA: 404-25 Nebengesetze zum Familienrecht
| |
§ 13 Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Belästigungsverbot
(1) Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist.
(2) Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und den ungehinderten Zugang zu diesen sicher.
(3) Es ist untersagt, in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in einer für die Schwangeren wahrnehmbaren Weise, die geeignet ist, den Zugang zu den Einrichtungen durch die Schwangere zu beeinträchtigen,
- 1.
- der Schwangeren das Betreten der Einrichtung durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren,
- 2.
- der Schwangeren durch Ansprechen wissentlich eine Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen,
- 3.
- die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen,
- 4.
- der Schwangeren Inhalte im Sinne des § 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zur unmittelbaren Wahrnehmung auszuhändigen, zu zeigen, zu Gehör zu bringen oder auf andere vergleichbare Weise zu übermitteln, wenn diese
- a)
- unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder
- b)
- offensichtlich geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion wie insbesondere Furcht, Ekel, Scham oder ein Schuldgefühl auszulösen.
(4) Es ist untersagt, das Personal der Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen bei der Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche oder der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen bewusst zu behindern.
(5) 1Die Bundesärztekammer führt für den Bund eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, und darf die zu diesem Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten. 2Die Liste enthält auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, soweit diese mitgeteilt werden. 3Die Bundesärztekammer aktualisiert die Liste monatlich auf der Grundlage der ihr mitgeteilten Informationen, veröffentlicht sie im Internet und stellt sie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Ländern zur Verfügung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes G. v. 7. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 351 m.W.v. 13. November 2024
Frühere Fassungen von § 13 SchKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 13.11.2024 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351 |
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 13a MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 BGBl. I S. 2789 |
aktuell vorher | 29.03.2019 | Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 22.03.2019 BGBl. I S. 350 |
aktuell | vor 29.03.2019 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 SchKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SchKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 SchKG Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch (vom 13.11.2024)
... gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die von der Bundesärztekammer nach § 13 Absatz 5 geführte Liste und weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch, der unter ... zentrale Notruf nach § 1 Absatz 5 Satz 1 erteilt Auskunft über die in der Liste nach § 13 Absatz 5 enthaltenen Angaben. (3) Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, ...
§ 17 SchKG Hilfsmerkmale (vom 13.11.2024)
... Hilfsmerkmale der Erhebung sind: 1. Name und Anschrift der Einrichtung nach § 13 Absatz 1 ; 2. Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person. ...
§ 21 SchKG Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren (vom 15.12.2010)
... ist zu bestätigen, dass der Abbruch der Schwangerschaft in einer Einrichtung nach § 13 Absatz 1 dieses Gesetzes unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1, 2 oder 3 des ...
§ 35 SchKG Bußgeldvorschriften (vom 13.11.2024)
... Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder § 13 Absatz 3 Nummer 1 das Betreten oder das Verlassen einer Beratungsstelle oder einer dort genannten Einrichtung ... Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich 1. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 2 oder § 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder ... 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder § 13 Absatz 4 Personal behindert. (3) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2a ... 2 eine schriftliche Feststellung vornimmt, 3. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § ... Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. entgegen § 13 Absatz 1 einen ... § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. entgegen § 13 Absatz 1 einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt oder 6. entgegen § 18 Absatz 1 Satz 2 eine ...
§ 36 SchKG Einschränkung eines Grundrechts (vom 13.11.2024)
... die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ...
Zitat in folgenden Normen
Arzneimittelgesetz (AMG)
neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 47a AMG Sondervertriebsweg, Nachweispflichten
... Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs zugelassen ist, nur an Einrichtungen im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), geändert durch ...
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
Artikel 1 V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3632; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 146
§ 2 AMVV (vom 09.05.2024)
... eines Schwangerschaftsabbruchs zugelassen ist und das nur in einer Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angewendet werden darf, ist an Stelle der Angaben nach Absatz 1 Nr. 3 ein entsprechender Vermerk ...
§ 3 AMVV (vom 01.07.2008)
... Abgabe einzutragen und die Durchschrift mit dem Arzneimittel der Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zuzustellen. Die Originale verbleiben bei dem ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 24b SGB V Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation (vom 01.01.2012)
... Schwangerschaftsabbruch besteht nur, wenn dieser in einer Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgenommen wird. (2) Es werden ...
§ 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung (vom 20.07.2021)
... (9) Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, mit Einrichtungen nach § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf deren Verlangen Verträge über die ambulante Erbringung der in § 24b ... nach den zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Einrichtungen nach § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes oder deren Verbänden vereinbarten Sätzen zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 36 BRBG 2010 Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... ist zu bestätigen, dass der Abbruch der Schwangerschaft in einer Einrichtung nach § 13 Absatz 1 dieses Gesetzes unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1, 2 oder 3 des ...
Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
G. v. 26.08.2009 BGBl. I S. 2990
Artikel 1 SchKGÄndG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... § 2a Absatz 2 Satz 2 die schriftliche Feststellung ausstellt; 3. entgegen § 13 Absatz 1 einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt; 4. seiner Auskunftspflicht nach ...
Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
G. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 350
Artikel 2 SchIG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 13 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Bundesärztekammer ... zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Ländern zur Verfügung." 2. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Informationen über ... gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die von der Bundesärztekammer nach § 13 Absatz 3 geführte Liste und weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch, der unter ... zentrale Notruf nach § 1 Absatz 5 Satz 1 erteilt Auskunft über die in der Liste nach § 13 Absatz 3 enthaltenen ...
MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 13a MDK-RG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... § 13 Absatz 3 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 27. Juli 1992 (BGBl. I S. 1398), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Artikel 1 2. SchKGÄndG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... durch die Wörter „des § 8 Absatz 1 und des § 9" ersetzt. 9. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 13 Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Belästigungsverbot". ... 10. § 13a wird § 14 und in den Absätzen 1 und 2 wird jeweils die Angabe „ § 13 Absatz 3" durch die Angabe „§ 13 Absatz 5" ersetzt. 11. Der ... 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 13 Absatz 3" durch die Angabe „ § 13 Absatz 5" ersetzt. 11. Der bisherige § 14 wird aufgehoben. 12. ... (1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1 oder § 13 Absatz 3 Nummer 1 das Betreten oder das Verlassen einer Beratungsstelle oder einer dort genannten Einrichtung ... Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich 1. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 2 oder § 13 Absatz 3 Nummer 2 einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder ... einer Schwangeren eine Meinung aufdrängt oder 2. entgegen § 8 Absatz 3 oder § 13 Absatz 4 Personal behindert. (3) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2a ... 2 eine schriftliche Feststellung vornimmt, 3. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 3 oder § 13 Absatz 3 Nummer 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § ... 3 eine Schwangere unter Druck setzt, 4. entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 oder § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. entgegen § 13 Absatz 1 einen ... § 13 Absatz 3 Nummer 4 einen dort genannten Inhalt übermittelt, 5. entgegen § 13 Absatz 1 einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt oder 6. entgegen § 18 Absatz 1 Satz 2 eine ... § 36 Einschränkung eines Grundrechts Durch die §§ 8 und 13 wird das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Artikel 5 G. v. 21.08.1995 BGBl. I S. 1050, 1054; aufgehoben durch Artikel 37 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 3 SchwHG Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
... ist zu bestätigen, daß der Abbruch der Schwangerschaft in einer Einrichtung nach § 13 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1, 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/13_SchKG.htm