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§ 13 - Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Artikel 1 G. v. 26.06.2002 BGBl. I S. 2254; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 30.06.2002; FNA: 453-21 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Geltung ab 30.06.2002; FNA: 453-21 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) 1Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. 2Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
- 1.
- der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
- 2.
- durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches G. v. 22. Dezember 2016 BGBl. I S. 3150 m.W.v. 1. Januar 2017
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Frühere Fassungen von § 13 VStGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3150 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 VStGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 VStGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VStGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VStGB Anwendungsbereich (vom 01.01.2017)
... Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13 , die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn ...
§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts (vom 01.01.2017)
... das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen ...
§ 3 VStGB Handeln auf Befehl oder Anordnung (vom 01.01.2017)
... Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 15 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer ...
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vom 03.08.2024)
... Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen des ...
§ 8 VStGB Kriegsverbrechen gegen Personen (vom 03.08.2024)
... Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen der ...
Zitat in folgenden Normen
Artikel 10-Gesetz (G 10)
Artikel 1 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1254, 2298, 2017 I 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 3 G 10 Voraussetzungen (vom 02.04.2021)
... Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen richtet, oder 9. Straftaten nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche ...
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 4 BKAG Strafverfolgung (vom 03.08.2024)
... §§ 81, 83 Absatz 1, §§ 87, 88 und 94 bis 100a des Strafgesetzbuchs und nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs sowie b) Straftaten nach den §§ 211, 212, 234 bis 234b, 239, 239a, 239b des ...
§ 77 BKAG Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen (vom 03.08.2024)
... zwei Jahre sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs bei Erwachsenen 15 Jahre und bei Jugendlichen zehn Jahre nicht überschreiten, wobei nach ... bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs bei Erwachsenen 15 Jahre und bei Jugendlichen zehn Jahre nicht überschreiten; die Sätze ...
Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression (vom 01.01.2021)
... oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression ( § 13 des Völkerstrafgesetzbuches ) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ...
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten (vom 03.08.2024)
... 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression ( § 13 des Völkerstrafgesetzbuches ), 6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024)
... Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, d) Verbrechen der Aggression nach § 13 , 11. aus dem Waffengesetz: a) ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.04.2024)
... Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, d) Verbrechen der Aggression nach § 13 , 10. aus dem Waffengesetz: a) besonders schwerer Fall einer ...
§ 100g StPO Erhebung von Verkehrsdaten (vom 14.05.2024)
... Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, d) Verbrechen der Aggression nach § 13 , 8. aus dem Waffengesetz: a) besonders ...
§ 112 StPO Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe (vom 01.07.2021)
... (3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den ...
§ 153f StPO Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vom 01.01.2017)
... Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat, die nach den §§ 6 bis 15 des Völkerstrafgesetzbuches strafbar ist, in den Fällen des § 153c Abs. 1 ...
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 76 ZFdG Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt
... über die Kontrolle von Kriegswaffen begehen will oder begeht, 3. Straftaten nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches begehen will oder begeht, 4. Straftaten, die in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 VStGBÄndG Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
... b) Folgender Satz wird angefügt: „Für Taten nach § 13 , die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn ... „§§ 1 und 3 bis 5" durch die Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 3 wird die Angabe „§§ 8 bis ... 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 3 wird die Angabe „§§ 8 bis 14" durch die Angabe „§§ 8 bis 15" ersetzt. 4. Nach ... § 3 wird die Angabe „§§ 8 bis 14" durch die Angabe „§§ 8 bis 15" ersetzt. 4. Nach § 12 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: ... 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Verbrechen der Aggression § 13 Verbrechen der Aggression (1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige ... 5. Der bisherige Abschnitt 3 wird Abschnitt 4. 6. Die bisherigen §§ 13 und 14 werden die §§ 14 und ...
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, d) Verbrechen der Aggression nach § 13 , 7. aus dem Waffengesetz: a) besonders schwerer Fall einer ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Artikel 1 VStRFG Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
... Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen des ... Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen oder Taten nach den §§ 6 bis 13 zu begehen, gefangen hält oder eine Schwangerschaft gegen oder ohne den Willen der ...
Artikel 5 VStRFG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... „sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs bei Erwachsenen 15 Jahre und bei Jugendlichen zehn Jahre" eingefügt. b) ... „sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuches bei Erwachsenen zehn Jahre und bei Jugendlichen fünf Jahre" gestrichen. bb) ... „sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs zehn Jahre" gestrichen. cc) Folgender Satz wird angefügt: ... bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs bei Erwachsenen 15 Jahre und bei Jugendlichen zehn Jahre nicht überschreiten; die Sätze ...
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 5 PassAuswRÄndG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... „sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuches bei Erwachsenen zehn Jahre und bei Jugendlichen fünf Jahre" eingefügt. ... Jahre sowie bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten nach den §§ 6 bis 13 des Völkerstrafgesetzbuchs zehn Jahre nicht ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 23d ZFdG Übermittlungen durch das Zollkriminalamt (vom 01.01.2017)
... 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder c) Straftaten nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches begehen will oder begeht oder 2. bestimmte ...
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