1Übersteigt in einem Verpflichtungsjahr der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in
Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1,9 Prozent, so wird für die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in
Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt.
2§ 13 Absatz 1 Satz 2, 3 und 4 sowie
§ 13 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ... b) Nach der Angabe zu § 13 werden folgende Angaben eingefügt: „ § 13a Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe § 13b ... nach § 14 Absatz 1". f) Der Angabe zu Anlage 4 wird die Angabe „und § 13a " angefügt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die ... 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sein." 13. Nach § 13 werden folgende §§ 13a und 13b eingefügt: „§ 13a Obergrenze für die Anrechenbarkeit von ... 13. Nach § 13 werden folgende §§ 13a und 13b eingefügt: „ § 13a Obergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen ... Als Nachweis für die Einhaltung der Voraussetzungen nach den §§ 13, 13a , 13b und 14 gelten die Nachhaltigkeitsnachweise im Sinne der ... die Überwachung der Einhaltung der Obergrenze für abfallbasierte Biokraftstoffe nach § 13a , 7. die Überwachung der Einhaltung der Obergrenze für Biokraftstoffe mit ... 20. In Anlage 4 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 13a ) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § ... „Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 13a ...