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§ 140 - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§ 140 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) G. v. 31. März 2016 BGBl. I S. 518 m.W.v. 17. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 140 WPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.06.2016 | Artikel 1 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 31.03.2016 BGBl. I S. 518 |
aktuell vorher | 29.05.2009 | Artikel 12 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102 |
aktuell | vor 29.05.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 140 WPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 140 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... gefasst: „(weggefallen) § 139". mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 140". 2. In ... mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 140 ". 2. In § 2 Absatz 3 werden nach dem Wort „weiter" die Wörter ... bis zum 16. Juni 2016 geltenden Fassung anzuwenden." 120. Die §§ 139 und 140 werden aufgehoben. 121. Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... der Bußgelder § 133d". f) Die Angabe „(weggefallen) § 140 " wird durch die Angabe „Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, ... Angabe „Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 140 " ersetzt. 2. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 wird wie folgt ... auf Antrag schriftlich." 16. Nach § 139b wird folgender § 140 eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, ... 16. Nach § 139b wird folgender § 140 eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 43 Abs. 3 und ...
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