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§ 142 - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 142 Evaluierung



Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4.



 
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Frühere Fassungen von § 142 UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 01.03.2018Artikel 1 Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
vom 01.09.2017 BGBl. I S. 3346
aktuellvor 01.03.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 142 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... Welturheberrechtsabkommen § 141 Aufgehobene Vorschriften § 142 (weggefallen) § 143 Inkrafttreten  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 137r Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers". p) In der Angabe zu § 142 werden das Komma und das Wort „Befristung" gestrichen. 2. § 20b wird ... deren erstmalige Veröffentlichung vor dem 6. Juni 2019 erfolgte." 46. § 142 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort ...

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3346
Artikel 1 UrhWissG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz". c) Die Angabe zu § 142 wird wie folgt gefasst: „§ 142 Evaluierung, Befristung".  ... c) Die Angabe zu § 142 wird wie folgt gefasst: „ § 142 Evaluierung, Befristung". 2. Dem § 23 wird folgender Satz angefügt: ... vor dem 1. März 2018 geschlossen wurden." 26. Nach § 141 wird folgender § 142 eingefügt: „§ 142 Evaluierung, Befristung (1) Die ... 26. Nach § 141 wird folgender § 142 eingefügt: „ § 142 Evaluierung, Befristung (1) Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach ...