§ 145 Allgemeine Anforderungen an die Buchführung und Aufzeichnungen
(1) 1Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 2Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
(2) Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird.
Frühere Fassungen von § 145 AO
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interne Verweise§ 158 AO Beweiskraft der Buchführung (vom 01.01.2023) ... und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen. (2) Absatz 1 gilt ...
Zitat in folgenden NormenBAB-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV)
V. v. 24.06.1997 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Transparenzrichtlinie-Gesetz (TranspRLG)
G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2141; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung ... Aufzeichnung des Wareneingangs § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs § 145 Allgemeine Anforderungen an die Buchführung und Aufzeichnungen § 146 ... das Verwaltungs- sowie das Gerichtsverfahren." 14. In der Überschrift zu § 145 wird nach dem Wort „an" das Wort „die" eingefügt. 15. § ...
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