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§ 147 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-5 Kartellrecht
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-5 Kartellrecht
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§ 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
1Im Übrigen gelten für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen die §§ 119, 120, 121 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 122 bis 135 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Unternehmen gemäß § 124 Absatz 1 auch dann von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. 2Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) G. v. 17. Februar 2016 BGBl. I S. 203 m.W.v. 18. April 2016
Frühere Fassungen von § 147 GWB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.04.2016 | Artikel 1 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) vom 17.02.2016 BGBl. I S. 203 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 147 GWB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 147 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GWB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
V. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1509; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
§ 23 VSVgV Zwingender Ausschluss (vom 18.04.2016)
... des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn ein zwingender Ausschlussgrund nach § 147 in Verbindung mit § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt. ... mit § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt. § 147 in Verbindung mit § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt ... ihn zu kontrollieren. (3) Als ausreichenden Nachweis dafür, dass die in § 147 in Verbindung mit § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... oder Bieters an. (4) Als ausreichenden Nachweis dafür, dass die in § 147 in Verbindung mit § 123 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten ...
§ 24 VSVgV Fakultativer Ausschluss (vom 18.04.2016)
... an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 147 in Verbindung mit § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt. ... mit § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt. § 147 in Verbindung mit § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt ... bleibt unberührt. (2) Als ausreichenden Nachweis dafür, dass die in § 147 in Verbindung mit § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... im Herkunftsland des Unternehmens nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in § 147 in Verbindung mit § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...
§ 35 VSVgV Bekanntmachung über die Auftragserteilung (vom 24.08.2023)
... (3) Auftragsänderungen im Sinne von § 132 Absatz 5 in Verbindung mit § 147 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind entsprechend den Vorgaben der Spalte 38 der Tabelle 2 des Anhangs der ...
§ 36 VSVgV Unterrichtung der Bewerber oder Bieter (vom 05.04.2017)
... Unbeschadet des § 147 in Verbindung mit § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterrichten die ... wird auf Verlangen der Bewerber oder Bieter schriftlich erteilt. (2) Unbeschadet des § 147 in Verbindung mit § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterrichten die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Artikel 3 VgRFoAV Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... „(3) Auftragsänderungen im Sinne von § 132 Absatz 5 in Verbindung mit § 147 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind entsprechend den Vorgaben der Spalte 38 der Tabelle 2 des Anhangs der ...
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