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§ 14 - Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Artikel 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 8052-5 Frauenarbeitsschutz
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§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber



(1) 1Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 durch Unterlagen zu dokumentieren, aus denen Folgendes ersichtlich ist:

1.
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,

2.
die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und

3.
das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen nach § 10 Absatz 2 Satz 2 oder der Zeitpunkt eines solchen Gesprächs.

2Wenn die Beurteilung nach § 10 Absatz 1 ergibt, dass die schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind keiner Gefährdung im Sinne von § 9 Absatz 2 ausgesetzt ist oder sein kann, reicht es aus, diese Feststellung in einer für den Arbeitsplatz der Frau oder für die Tätigkeit der Frau bereits erstellten Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu vermerken.

(2) Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu informieren.

(3) Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 zu informieren.



 

Zitierungen von § 14 MuSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MuSchG Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
... soweit sie am Stück mitarbeiten, jedoch mit der Maßgabe, dass die §§ 10 und 14 auf sie nicht anzuwenden sind und § 9 Absatz 1 bis 5 auf sie entsprechend anzuwenden ist, ...
§ 28 MuSchG Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
...  Dem Antrag ist die Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 14 Absatz 1 beizufügen. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 1 ...
§ 29 MuSchG Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
... und 9. Einzelheiten zu Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 anordnen. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach ...
§ 31 MuSchG Erlass von Rechtsverordnungen
... Arbeitsbedingungen, 5. nähere Bestimmungen zur Dokumentation und Information nach § 14 , 6. nähere Bestimmungen zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts im ...
§ 32 MuSchG Bußgeldvorschriften
... andere als die dort bezeichnete Tätigkeit ausüben lässt, 9. entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Nummer 5 eine Dokumentation nicht, nicht ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, 10. entgegen § 14 Absatz 2 oder 3 , jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Nummer 5, eine Information nicht, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV)
Artikel 1 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 2 MuSchEltZV Anwendung des Mutterschutzgesetzes (vom 01.01.2018)
... des Mutterschutzgesetzes), 4. zur Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber ( § 14 des Mutterschutzgesetzes ), 5. zu Beschäftigungsverboten (§§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
V. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 198
Artikel 1 MuSchEltZVÄndV Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
... des Mutterschutzgesetzes), 4. zur Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber ( § 14 des Mutterschutzgesetzes ), 5. zu Beschäftigungsverboten (§§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 ...