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§ 14 - Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Artikel 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 8052-5 Frauenarbeitsschutz
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Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 8052-5 Frauenarbeitsschutz
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§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
§ 14 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) 1Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 durch Unterlagen zu dokumentieren, aus denen Folgendes ersichtlich ist:
- 1.
- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und der Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,
- 2.
- die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und
- 3.
- das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen nach § 10 Absatz 2 Satz 2 oder der Zeitpunkt eines solchen Gesprächs.
(2) Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu informieren.
(3) Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 zu informieren.
Zitierungen von § 14 MuSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MuSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MuSchG Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
... soweit sie am Stück mitarbeiten, jedoch mit der Maßgabe, dass die §§ 10 und 14 auf sie nicht anzuwenden sind und § 9 Absatz 1 bis 5 auf sie entsprechend anzuwenden ist, ...
§ 28 MuSchG Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
... Dem Antrag ist die Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 14 Absatz 1 beizufügen. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 1 ...
§ 29 MuSchG Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
... und 9. Einzelheiten zu Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 anordnen. Die schwangere oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach ...
§ 31 MuSchG Erlass von Rechtsverordnungen
... Arbeitsbedingungen, 5. nähere Bestimmungen zur Dokumentation und Information nach § 14 , 6. nähere Bestimmungen zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts im ...
§ 32 MuSchG Bußgeldvorschriften
... andere als die dort bezeichnete Tätigkeit ausüben lässt, 9. entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Nummer 5 eine Dokumentation nicht, nicht ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, 10. entgegen § 14 Absatz 2 oder 3 , jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Nummer 5, eine Information nicht, ...
Zitat in folgenden Normen
Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV)
Artikel 1 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
§ 2 MuSchEltZV Anwendung des Mutterschutzgesetzes (vom 01.01.2018)
... des Mutterschutzgesetzes), 4. zur Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber ( § 14 des Mutterschutzgesetzes ), 5. zu Beschäftigungsverboten (§§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
V. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 198
Artikel 1 MuSchEltZVÄndV Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
... des Mutterschutzgesetzes), 4. zur Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber ( § 14 des Mutterschutzgesetzes ), 5. zu Beschäftigungsverboten (§§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 ...
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