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Artikel 14d - MTA-Reform-Gesetz (MTARefG k.a.Abk.)
Artikel 14d Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
In § 218g Absatz 3 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 14c dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „dort angegliederten mobilen Impfteam" durch die Wörter „Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder in den jeweils dort angegliederten mobilen Teams" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 14d MTA-Reform-Gesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14d MTARefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MTARefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 MTARefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Verkündung treten in Artikel 1 der § 69 sowie die Artikel 2 bis 9, 12, 13a, 14b und 14d in Kraft. (4) Artikel 11 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Das ...
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