§ 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten
§
14a Absatz 2 bis 4 gilt im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen in die landesrechtliche Abwicklungsanstalten im Sinne des §
8b entsprechend. §
14b Absatz 2 bis 4 ist auf die landesrechtlichen Abwicklungsanstalten im Sinne des §
8b entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 14d StFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Artikel 5 FiMauStRÄndG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes ... gefasst: „§ 3c (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 14d wird folgender Teil 5 eingefügt: „Teil 5 Übergangsregelungen zur ... 3a Absatz 1" durch die Angabe „§ 3a Absatz 2b" ersetzt. 14. Nach § 14d wird folgender Teil 5 eingefügt: „Teil 5 Übergangsregelungen ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... Abwicklungsanstalten § 14e Anwendungsvorschrift für die §§ 14 bis 14d ". 2. § 3a wird wie folgt geändert: a) In der ... 2010" ersetzt. 11. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a bis 14d eingefügt: „§ 14a Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang ... nachzuweisen; Absatz 3 ist vom Anteilseigner entsprechend anzuwenden. § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... gefasst: „§ 14e Anwendungsvorschrift für die §§ 14 bis 14d ". b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. c) Folgender Absatz 2 wird ... c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die §§ 14a bis 14d in der ab dem 23. Juli 2009 geltenden Fassung sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... Abwicklungsanstalt und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... für Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung". 7. Nach § 14d wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „Abschnitt 2 ...
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