§ 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
1Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde die Abwicklungsanordnung durch Allgemeinverfügung treffen.
2§ 10 Absatz 1, die
§§ 11,
77 Absatz 9,
§ 137 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 sowie die
§§ 139 bis 143,
145,
148,
151,
152 finden entsprechende Anwendung.
Frühere Fassungen von § 152g SAG
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Zitate in Änderungsvorschriften Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 16 SchwFinBG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes ... Anordnungsbefugnis". c) Die Angaben zu den §§ 152e bis 152j werden wie folgt gefasst: „§ 152e Ausgleich des ... des Differenzbetrags § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne § 152h ... Einhaltung der Verordnung (EU) 2021/23 sicherzustellen." 8. Die §§ 152e bis 152l werden wie folgt gefasst: „§ 152e Ausgleich des ... § 142. (2) § 136 Absatz 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne Liegen die ...
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes ... Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen § 152h Anordnung von ... durch Rechtsverordnung auf die Abwicklungsbehörde übertragen. § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen (1) Die gemäß § 69 ... einen oder mehrere der folgenden Zwecke an 1. zur Deckung der gemäß § 152g Absatz 1 ermittelten Verluste der zentralen Gegenpartei oder eines Brückeninstituts, 2. ... nach einem angemessenen und nachvollziehbaren Verfahren, das auf Grundlage der Bewertung nach § 152g festgelegt und den Clearingmitgliedern von der Abwicklungsbehörde mitgeteilt wird, sobald das ...
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