§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der
Richtlinie 2014/23/EU betreffen, sind die §§
151 und
152 anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 153 GWB
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interne Verweise§ 154 GWB Sonstige anwendbare Vorschriften (vom 07.11.2023) ... Übrigen sind für die Vergabe von Konzessionen einschließlich der Konzessionen nach § 153 folgende Vorschriften entsprechend anzuwenden: 1. § 118 hinsichtlich vorbehaltener ...
Zitat in folgenden NormenKonzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Artikel 4 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 691; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
§ 3 VergStatVO Zu übermittelnde Daten (vom 02.04.2020) ... 6. bei der Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 153 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Konzessionsgeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 5 VgOptG Änderung der Vergabestatistikverordnung ... bei der Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 153 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Konzessionsgeber umfasst die Pflicht zur Übermittlung die Daten gemäß Anlage ...
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