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§ 1595 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
§ 1595 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
(2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
(3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.
Zitierungen von § 1595 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1595 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1597a BGB Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 29.07.2017)
... des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen. (4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Eine Anerkennung der Vaterschaft kann ...
§ 1598 BGB Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf (vom 29.07.2017)
... Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § ...
§ 1599 BGB Nichtbestehen der Vaterschaft (vom 26.11.2015)
... anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen. (4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Eine Anerkennung der Vaterschaft ... Vorschriften" werden durch die Wörter „nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: ...
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