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Artikel 15 - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Artikel 15 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2024 FamFG § 375




 

Zitierungen von Artikel 15 FinmadiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 FinmadiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinmadiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 FinmadiG Inkrafttreten
... 26 sowie Artikel 8 Nummer 10 treten am 28. Dezember 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 7, 14 bis 16, 19, 20 und 22 treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 30. ...