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§ 15 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 15 Umsatzsteuer
§ 15 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. 2Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.
Zitierungen von § 15 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 StBVV Auslagen (vom 23.07.2016)
... zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Artikel 1 5. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... 14 (weggefallen) Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen § 15 Umsatzsteuer § 16 Entgelte für Post- und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/15_StBVV.htm Schlagworte: StBGebV, Steuerberatergebührenverordnung