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§ 15a - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen
§ 15a wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
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Zitierungen von § 15a StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 StVO Warnzeichen (vom 28.04.2020)
... Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen ( § 15a ) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise (vom 01.01.2025)
... 13 Absatz 2); 4c. von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen ( § 15a ); 5. von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024)
... 15. das Liegenbleiben von Fahrzeugen nach § 15, 15a. das Abschleppen nach § 15a , 16. die Abgabe von Warnzeichen nach § 16, 17. die Beleuchtung und das ...
Zitat in folgenden Normen
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Auto- bahn eingefahren § 15a Absatz 1, 2 § 49 Absatz 1 Nummer 15a 20 € 68 Während ... des Abschleppens Warnblinklicht nicht ein- geschaltet § 15a Absatz 3 § 49 Absatz 1 Nummer 15a 5 € 69 Kraftrad ... Absatz 1 Nummer 15a 5 € 69 Kraftrad abgeschleppt § 15a Absatz 4 § 49 Absatz 1 Nummer 15a 10 € ...
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