Tools:
Update via:
§ 15a - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 08.07.2004; FNA: 43-7 Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb
| |
Geltung ab 08.07.2004; FNA: 43-7 Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb
| |
§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
(1) § 8 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind.
(2) Die §§ 13 und 13a Absatz 2 und 3 sind nicht anzuwenden auf Abmahnungen, die vor dem 2. Dezember 2020 bereits zugegangen sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs G. v. 26. November 2020 BGBl. I S. 2568 m.W.v. 2. Dezember 2020
Anzeige
Frühere Fassungen von § 15a UWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 02.12.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2568 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15a UWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a UWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 WettbRÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... „geschäftlichen Handlungen" ersetzt. 7. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur ... ersetzt. 7. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „ § 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (1) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/15a_UWG.htm