Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 15d - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
| |
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
| |
§ 15d Sicherheitscodes
(1) Für die Bearbeitung von Anträgen in internetbasierten Zulassungsverfahren werden, soweit erforderlich,
- 1.
- die Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach § 10 Absatz 3 Satz 3,
- 2.
- der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 11 Absatz 1 Satz 4,
- 3.
- der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 12 Absatz 2 Satz 3
(2) 1Um den Sicherheitscode der Stempelplaketten als Nachweis der Entstempelung sichtbar zu machen, darf der Halter die den Sicherheitscode verdeckende Schicht der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern entfernen. 2Um den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil I sichtbar zu machen, darf der Halter die Markierung mit der Aufschrift „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig." entfernen, wodurch der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" in der Zulassungsbescheinigung Teil I sichtbar wird. 3Um den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil II sichtbar zu machen, darf der Halter die Markierung „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig." entfernen, wodurch der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig" in der Zulassungsbescheinigung Teil II sichtbar wird.
(3) Ein Kennzeichenschild, bei dessen Stempelplakette der Sicherheitscode sichtbar ist, gilt als ungestempeltes Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 12.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 22. März 2019 BGBl. I S. 382 m.W.v. 1. Oktober 2019
Frühere Fassungen von § 15d FZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.10.2019 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2019 BGBl. I S. 382 |
aktuell vorher | 01.10.2017 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.03.2017 BGBl. I S. 522 |
aktuell | vor 01.10.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15d FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15d FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15g FZV Antrag auf Außerbetriebsetzung (vom 01.10.2019)
... 1. des Kennzeichens, 2. der Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach § 15d Absatz 1 Nummer 1 und 3. des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 ... Absatz 1 Nummer 1 und 3. des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 . Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a gilt Satz 1 Nummer 2 mit der ...
§ 15h FZV Außerbetriebsetzung (vom 01.10.2019)
... § 14 Absatz 1 Satz 4 werden durch die Verarbeitung der freigelegten Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 1 und 2 ersetzt. (3) Ist der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt worden, ...
§ 15i FZV Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen (vom 01.10.2019)
... Halter den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach ... 2 und den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 nachweisen kann und 6. keine Änderungen der Fahrzeugdaten im Sinne des § 13 ... die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3, ... nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 , 2. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, 3. die ...
§ 15j FZV Internetbasierte Erstzulassung (vom 01.10.2019)
... § 6 Absatz 2 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. 2. Die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung nach § 6 Absatz 3 ...
§ 15k FZV Internetbasierte Wiederzulassung (vom 01.10.2019)
... § 14 Absatz 2 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 ersetzt. 2. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 14 Absatz 2 ... vorbehaltlich des Absatzes 4, durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. (4) Bei einer Wiederzulassung auf denselben Halter sind nicht erforderlich ...
§ 15l FZV Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme (vom 01.10.2019)
... I nach § 13 Absatz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 ersetzt. 2. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 13 Absatz 1 ... des Absatzes 3 Satz 2, durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. (3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz innerhalb des ...
Anlage 8b FZV (zu § 15i Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren (vom 01.10.2019)
... Fahrzeug-Identifizierungsnummer und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit den Daten des Datenbanksystems des Zentralen Fahrzeugregisters abgeglichen. Die ... die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit ... nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen. Die Zuständigkeit der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 15d Internetbasierte Außerbetriebsetzung § 15e Internetbasierte ... nicht rechtzeitig, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassungsbehörde. § 15d Internetbasierte Außerbetriebsetzung (1) Der Halter oder der ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Zulassungsverfahren § 15b Portal § 15c Antrag § 15d Sicherheitscodes § 15e Nachweis der Hauptuntersuchungen und ... entrichten. Die Entrichtung der Gebühren ist bei der Antragstellung nachzuweisen. § 15d Sicherheitscodes (1) Für die Bearbeitung von Anträgen in internetbasierten ... 1. des Kennzeichens, 2. der Sicherheitscodes der Stempelplaketten nach § 15d Absatz 1 Nummer 1 und 3. des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz ... Absatz 1 Nummer 1 und 3. des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 . Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a gilt Satz 1 Nummer 2 mit der ... § 14 Absatz 1 Satz 4 werden durch die Verarbeitung der freigelegten Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 1 und 2 ersetzt. (3) Ist der Antrag durch eine bevollmächtigte Person gestellt worden, ... Halter den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach ... 2 und den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II durch Erfassung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 nachweisen kann und 6. keine Änderungen der Fahrzeugdaten im Sinne des § 13 ... die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3, ... nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 , 2. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, 3. die ... § 6 Absatz 2 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. 2. Die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung nach § 6 Absatz 3 ... § 14 Absatz 2 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 ersetzt. 2. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 14 Absatz 2 ... vorbehaltlich des Absatzes 4, durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. (4) Bei einer Wiederzulassung auf denselben Halter sind nicht erforderlich ... I nach § 13 Absatz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 ersetzt. 2. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 13 Absatz 1 ... des Absatzes 3 Satz 2, durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 ersetzt. (3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz innerhalb des bisherigen ... Fahrzeug-Identifizierungsnummer und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit den Daten des Datenbanksystems des Zentralen Fahrzeugregisters abgeglichen. Die ... die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit ... nach § 15d Absatz 1 Nummer 2 und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 15d Absatz 1 Nummer 3 mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen. Die Zuständigkeit der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/15d_FZV_2011.htm