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§ 1626a - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
- 1.
- wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
- 2.
- wenn sie einander heiraten oder
- 3.
- soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) 1Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. 2Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern G. v. 16. April 2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 m.W.v. 19. Mai 2013
Frühere Fassungen von § 1626a BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.05.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 BGBl. I S. 795 |
aktuell vorher | 18.08.2010 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 420/09 - (zu § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vom 09.08.2010 BGBl. I S. 1173 |
aktuell | vor 18.08.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1626a BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1626a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1626b BGB Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung (vom 19.05.2013)
... unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz ...
§ 1671 BGB Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern (vom 19.05.2013)
... Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche ... so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die ...
§ 1678 BGB Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil (vom 19.05.2013)
... elterliche Sorge allein aus; dies gilt nicht, wenn die elterliche Sorge dem Elternteil nach § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand. (2) Ruht die elterliche Sorge des ... (2) Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, und besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens ...
§ 1680 BGB Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts (vom 19.05.2013)
... zu. (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche ...
§ 1696 BGB Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche (vom 10.06.2021)
... des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können gemäß § 1671 Absatz 1 geändert werden; § 1671 Absatz 4 gilt ...
§ 1747 BGB Einwilligung der Eltern des Kindes (vom 01.05.2014)
... beurkundete Erklärung darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 und § 1671 Absatz 2 zu beantragen; § 1750 gilt sinngemäß mit ... und Absatz 4 Satz 1; 3. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 oder § 1671 Absatz 2 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem ...
§ 1748 BGB Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils (vom 19.05.2013)
... seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre. (4) In den Fällen des § 1626a Absatz 3 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sindB. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 17.10.2024)
... gestellt, gilt dieser Antrag als ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . § 31 Überleitungsvorschrift zur Änderung der ...
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 155a FamFG Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge (vom 01.01.2023)
... Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort ... sechs Wochen nach der Geburt des Kindes endet. (3) In den Fällen des § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne ...
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 14 RPflG Kindschafts- und Adoptionssachen (vom 01.11.2024)
... oder seelische Wohl des Kindes; 3. die Übertragung der elterlichen Sorge nach den §§ 1626a , 1671, 1678 Abs. 2, § 1680 Abs. 2 und 3 sowie § 1681 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (vom 01.01.2023)
... 1. rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wird oder 2. ...
§ 58 SGB VIII Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (vom 01.01.2023)
... das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn 1. Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben werden, 2. aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die ...
§ 59 SGB VIII Beurkundung (vom 01.07.2013)
... des Bürgerlichen Gesetzbuchs), zu beurkunden, 8. die Sorgeerklärungen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sowie die etwa erforderliche Zustimmung des ...
§ 99 SGB VIII Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2023)
... Sorgeerklärungen und die gerichtliche Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 1 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, gegliedert danach, ob ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 420/09 - (zu § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173
Entscheidung BVerfGE20100721
... 2010 - 1 BvR 420/09 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des ... unvereinbar. 2. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den ...
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 NEheSorgeRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1626a wird wie folgt gefasst: „§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander ... folgt geändert: 1. § 1626a wird wie folgt gefasst: „§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen (1) ... Absatz 3 wird die Angabe „§§ 1671, 1672" durch die Wörter „§ 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671" und die Angabe „§ 1696 Abs. 1" durch die ... Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche ... so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die Übertragung der ... § 1678 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 1626a Abs. 2, § 1671 oder § 1672 Abs. 1" durch die Wörter „§ 1626a Absatz ... 1626a Abs. 2, § 1671 oder § 1672 Abs. 1" durch die Wörter „§ 1626a Absatz 3 oder § 1671" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... „(2) Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, und besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens ... die Angabe „§ 1671 oder § 1672 Abs. 1" durch die Wörter „§ 1626a Absatz 3 oder § 1671" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) ... Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Entscheidungen nach § 1626a Absatz 2 können gemäß § 1671 Absatz 1 geändert werden; § 1671 ... beurkundete Erklärung darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 und § 1671 Absatz 2 zu beantragen; § 1750 gilt sinngemäß mit ... Absatz 4 Satz 1; 3. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 oder § 1671 Absatz 2 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem ... entschieden worden ist." 10. In § 1748 Absatz 4 wird die Angabe „§ 1626a Abs. 2" durch die Angabe „§ 1626a Absatz 3" ersetzt. 11. § ... 1748 Absatz 4 wird die Angabe „§ 1626a Abs. 2" durch die Angabe „§ 1626a Absatz 3" ersetzt. 11. § 1751 wird wie folgt geändert: a) ...
Artikel 2 NEheSorgeRG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... (1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge ... sechs Wochen nach der Geburt des Kindes endet. (3) In den Fällen des § 1626a Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht im schriftlichen Verfahren ohne ...
Artikel 4 NEheSorgeRG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... gestellt, gilt dieser Antrag als ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs." 3. Artikel 234 § 11 wird ...
Artikel 5 NEheSorgeRG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... beteiligt, teilt gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam ... erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn 1. Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben werden oder 2. aufgrund ... und die gerichtliche Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 1 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht ...
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wird oder 2. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 1 BErzGG Berechtigte (vom 10.07.2012)
... Leistungszeitraums vorliegen. Abweichend von Satz 2, § 1594, § 1600d und §§ 1626a bis 1626e des Bürgerlichen Gesetzbuchs können im Einzelfall nach billigem Ermessen die ...
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