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§ 162 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse
(1) Die §§ 153 bis 161 sind auch auf falsche Angaben in einem Verfahren vor einem internationalen Gericht, das durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet worden ist, anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie G. v. 31. Oktober 2008 BGBl. I S. 2149 m.W.v. 5. November 2008
Frühere Fassungen von § 162 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.11.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 BGBl. I S. 2149 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 162 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 162 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
G. v. 31.10.2008 BGBl. I S. 2149
Artikel 1 EUBekSexAusbKindUG Änderung des Strafgesetzbuches
... folgt geändert: a) Im Neunten Abschnitt werden die Angaben zu den §§ 161 bis 163 wie folgt gefasst: § 161 Fahrlässiger Falscheid; ... Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse § 163 ... 4. § 161 erhält Überschrift und Wortlaut des § 163. 5. § 162 wird wie folgt gefasst: § 162 Internationale Gerichte; nationale ... Wortlaut des § 163. 5. § 162 wird wie folgt gefasst: § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse (1) Die §§ ...
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