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§ 165 - Genossenschaftsgesetz (GenG)

neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 4125-1 Recht der Genossenschaften
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§ 165 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 165 GenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 3 Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
aktuellvor 18.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 165 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 165 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... 164 Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung § 165 Übergangsvorschrift zum Euro-Bilanzgesetz"  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 2 BARefG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... Satz 1 bis 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 5 und § 66b" ersetzt. 4. Nach § 165 wird folgender § 166 angefügt: „§ 166 Übergangsregelung zum ...

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2434
Artikel 1 GenTraG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... folgt gefasst: „§ 161 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 165 wird wie folgt gefasst: „§ 165 (weggefallen)". g) ... f) Die Angabe zu § 165 wird wie folgt gefasst: „ § 165 (weggefallen)". g) Folgende Angabe wird angefügt: „§ ... Dezember 2006" durch die Wörter „31. Dezember 2017" ersetzt. 32. § 165 wird aufgehoben. 33. Folgender § 171 wird angefügt: „§ ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... am 31. Dezember 2006 endendes Geschäftsjahr anzuwenden." 127. § 165 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...