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§ 1686 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters G. v. 4. Juli 2013 BGBl. I S. 2176 m.W.v. 13. Juli 2013
Frühere Fassungen von § 1686 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 BGBl. I S. 2176 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1686 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1686 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2176
Artikel 1 VätRStG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1686 Satz 2 wird aufgehoben. 2. Nach § 1686 wird folgender § 1686a ... folgt geändert: 1. § 1686 Satz 2 wird aufgehoben. 2. Nach § 1686 wird folgender § 1686a eingefügt: „§ 1686a Rechte des leiblichen, ...
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