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§ 16 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
§ 16 Beschwerdeverfahren
§ 16 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.
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Zitierungen von § 16 GIGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GIGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 GIGV Geschäfts- und Verfahrensordnung
... Stelle erlaubt, 9. Regelungen zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 16 , 10. Anforderungen an die Inhalte nach § 13 Absatz 2 Satz 3, 11. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/16_GIGV.htm