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§ 16 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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§ 16 Übergangsvorschriften



(1) Die bestehenden Sofortprogramme nach § 8 in der Fassung des Gesetzes vom 18. August 2021 gelten fort.

(2) 1Die im Jahr 2024 erstellten Projektionen gelten als Projektionsdaten nach § 5a. 2Der Expertenrat für Klimafragen prüft im Rahmen eines Sondergutachtens diese Projektionsdaten schnellstmöglich nach § 12 Absatz 1 und trifft eine Feststellung nach § 12 Absatz 1 Satz 4.



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Frühere Fassungen von § 16 KSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG
...  d) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe zu § 16 eingefügt: „§ 16 Übergangsvorschriften". e) Die ... Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe zu § 16 eingefügt: „ § 16 Übergangsvorschriften". e) Die Angabe zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: ... ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes" ersetzt. 15. Nach § 15 wird folgender § 16 eingefügt: „§ 16 Übergangsvorschriften (1) Die ... ersetzt. 15. Nach § 15 wird folgender § 16 eingefügt: „ § 16 Übergangsvorschriften (1) Die bestehenden Sofortprogramme nach § 8 in der ...