§ 16
1Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde.
2Vor der Aushändigung ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: „Ich erkläre feierlich, dass ich das
Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.";
§ 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
3Die Einbürgerungsurkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden.
Frühere Fassungen von § 16 StAG
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interne Verweise§ 3 StAG (vom 27.06.2024) ... Bundesvertriebenengesetzes (§ 7), 5. durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16 und 40a). (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 5 BleiRÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ... 1. In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§§ 16 , 17, 20, 22, 23 Abs. 1," durch die Angabe „§§ 16, 17, 17a, 20, 22, 23 Absatz ... Angabe „§§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1," durch die Angabe „§§ 16 , 17, 17a, 20, 22, 23 Absatz 1," ersetzt. 2. § 11 Satz 1 Nummer 2 wird wie ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 5 EUAufhAsylRUG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ... die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16 , 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes ... sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 entsprechen." 12. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Die Einbürgerung wird ... 2 entsprechen." 12. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
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