§ 16a - Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV)

V. v. 12.03.2020 BGBl. I S. 644 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 392
Geltung ab 01.04.2020; FNA: 660-10-1 Bundesbürgschaften
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§ 16a Kommunikations- und Informationsplan


§ 16a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ein Kommunikations- und Informationsplan im Sinne des Artikels 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 ist nicht erforderlich.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung V. v. 3. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 392 m.W.v. 7. Dezember 2024

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Frühere Fassungen von § 16a MaSanV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung
vom 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 392

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16a MaSanV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a MaSanV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaSanV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung
V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 392
Artikel 1 1. MaSanVÄndV
...  a) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 16a Kommunikations- und Informationsplan". b) Die Angaben zu den §§ 26 bis ... des Instituts nicht geeignet sind." 7. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Kommunikations- und Informationsplan Ein ... 7. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „ § 16a Kommunikations- und Informationsplan Ein Kommunikations- und Informationsplan im Sinne ...


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