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§ 177 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 177 Kosten



Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.



 
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Frühere Fassungen von § 177 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 177 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 177 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
Artikel 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
§ 3 EUStAG Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
... jeweils vorgesehenen Fristen zu belehren ist. (5) Die §§ 172 bis 177 der Strafprozessordnung sind nicht anzuwenden, soweit dem Verletzten gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung ...

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... dem Anzeigenden, dem Angeklagten oder Nebenbeteiligten sind die Kosten auferlegt worden ( §§ 177 , 469, 470 StPO) Das Gericht kann die Gebühr bis auf 15,00 € herabsetzen oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen
... „§§ 174 bis 176, 179" durch die Wörter „§§ 174 bis 176, 177 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. 2. In § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f wird ... Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 3. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 3. In § 100c Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d wird das Komma nach ... 2 Nummer 1 Buchstabe d wird das Komma nach Absatz 3 gestrichen und wird die Angabe „§ 177 Abs. 2 Nr. 2 oder § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in ... 2 Nr. 2 oder § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 4. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 4. In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c wird das Komma ... 2 und des § 179 Absatz 5 Nummer 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 5. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 5. In § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe ...

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
G. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
Artikel 2 StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... 174a, 176 bis 178" durch die Wörter „den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177 , 178" ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... in den Fällen des § 176a Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 3 und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177, e) Verbreitung, Erwerb und Besitz ... oder Absatz 3 und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 , e) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in den Fällen ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... der Anklageerhebung § 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177 Kosten Dritter Abschnitt (weggefallen) Vierter Abschnitt Entscheidung ...