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§ 17
Mail bei Änderungen
§ 17 - Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (BinSchKapAusbV)
V. v. 02.03.2022
BGBl. I S. 271
(
Nr. 7
)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-135
Berufliche Bildung
wird in 2 Vorschriften zitiert
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 16
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→
Schlussformel
§ 17 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
§ 16
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Schlussformel
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