§ 17 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 29.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 380
Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV ... nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 abgerechneten Schutzimpfungen." 14. In § 17 Satz 1 wird die Angabe „31. Mai 2022" durch die Angabe „25. November 2022" ...
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Artikel 1 6. CoronaImpfVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 17 das Wort „Inkrafttreten," gestrichen. 2. § ... die Wörter „letztmalig bis zum 31. Dezember 2023" eingefügt. 12. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Außerkrafttreten Diese ... 2023" eingefügt. 12. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 ...
Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 16.12.2021 BAnz AT 17.12.2021 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 15.11.2021 BAnz AT 15.11.2021 V1
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