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§ 17 - Insolvenzordnung (InsO)

§ 17 Zahlungsunfähigkeit



(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.

(2) 1Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

 
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Zitierungen von § 17 InsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 InsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15b InsO Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung (vom 01.01.2021)
... Zahlungspflichten liegt nicht vor, wenn zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 oder der Überschuldung nach § 19 und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 315 UmwG Anmeldung der Verschmelzung (vom 01.03.2023)
... der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gemäß § 17 Absatz 2 , § 18 Absatz 2 oder § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung befindet.  ...
§ 342 UmwG Anmeldung des Formwechsels (vom 01.03.2023)
... der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gemäß § 17 Absatz 2 , § 18 Absatz 2 oder § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung befindet.  ...

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 32 StaRUG Pflichten des Schuldners (vom 01.01.2024)
... dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung unverzüglich anzuzeigen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische ...
§ 42 StaRUG Anzeige von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Strafvorschrift
... dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung oder einer Überschuldung im Sinne des § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung ohne ...
§ 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten
... Rechtsanwälte den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gemäß § 17 Absatz 2 , § 18 Absatz 2 oder § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung befindet. Kann die ... der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gemäß § 17 Absatz 2 , § 18 Absatz 2 oder § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung befindet. Kann die ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 5 SanInsFoG Änderung der Insolvenzordnung
... Zahlungspflichten liegt nicht vor, wenn zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 oder der Überschuldung nach § 19 und der Entscheidung des Insolvenzgerichts über ...