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§ 17 - Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 16.06.2000; FNA: 612-30-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 17 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 17 StromStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 9 Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1885

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 9 HBeglG 2011 Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 17 wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". 2. § 17 wird ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 17 wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". 2. § 17 wird ... 17 wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". 2. § 17 wird ...

Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753
Artikel 2 EnergieStRegDV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
...  „§ 10 (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt: „Zu § 9a des Gesetzes".  ... Angabe „die §§ 9a und 10 des Gesetzes" ersetzt. 13. Nach § 17 wird folgende Zwischenüberschrift eingefügt: „Zu § 9a des ...