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§ 17a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 17a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz G. v. 15. August 2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217 m.W.v. 1. März 2020
Frühere Fassungen von § 17a AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2020 | Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 |
aktuell vorher | 01.08.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386 |
aktuell | vor 01.08.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17a AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 17a Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen". b) Der Angabe zu § 23 ... besteht" ersetzt. 8. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: „§ 17a Anerkennung ausländischer ... 8. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: „§ 17a Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1) Einem Ausländer kann zum ... wird die Angabe „§§ 18, 18b, 19 und 19a" durch die Angabe „§§ 17a , 18, 18b, 19 und 19a" ersetzt. 38. Nach § 73a werden die folgenden ...
Artikel 8 BleiRÄndG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... (2) Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 17a Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 und 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Sie wird im Fall des ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... § 16b Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch". c) Nach der Angabe zu § 17a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 17b Studienbezogenes Praktikum ... durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 und 3" ersetzt. 9. Nach § 17a wird folgender § 17b eingefügt: „§ 17b Studienbezogenes Praktikum ... In Absatz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 17 Satz 1," die Wörter „ § 17a Absatz 1 Satz 3 , § 17b Absatz 1,", nach der Angabe „§ 18 Abs. 2 Satz 1," die Angabe ... 3 Satz 3 Nummer 1 bis 4" ersetzt. b) In Absatz 7 wird nach der Angabe „ §§ 17a ," die Angabe „17b," eingefügt und wird die Angabe „und 19a" durch ...
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