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Artikel 17a - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Artikel 17a Ehewohnung
Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts G. v. 17. Dezember 2018 BGBl. I S. 2573 m.W.v. 29. Januar 2019
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Frühere Fassungen von Artikel 17a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.01.2019 | Artikel 2 Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2573 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 BGBl. I S. 1696 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 17a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17a EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 17b EGBGB Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe (vom 01.01.2023)
... der Billigkeit nicht widerspricht. (2) Artikel 10 Absatz 2 sowie die Artikel 15 und 17a gelten entsprechend. (3) Bestehen zwischen denselben Personen eingetragene ...
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 17.10.2024)
... Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft vor dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 2 IntGüRVGEG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 7. Artikel 17a wird wie folgt gefasst: „Artikel 17a Ehewohnung Betretungs-, ... 7. Artikel 17a wird wie folgt gefasst: „ Artikel 17a Ehewohnung Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland ... Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen; 2. die Artikel 3a, 15, 16, 17a sowie 17b Absatz 4. (3) Haben die Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft vor ...
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 6 ZuGewAusglÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... (BGBl. I S. 1574) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 17a wird wie folgt gefasst: „Artikel 17a Ehewohnung und Haushaltsgegenstände ... folgt geändert: 1. Artikel 17a wird wie folgt gefasst: „Artikel 17a Ehewohnung und Haushaltsgegenstände Die Nutzungsbefugnis für die im Inland ...
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