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§ 18 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen



(1) 1Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. 2Die besonderen Möglichkeiten für ausländische Fach- und Arbeitskräfte dienen der Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis und der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. 3Sie sind ausgerichtet auf die nachhaltige Integration von Fachkräften sowie Arbeitskräften mit ausgeprägter Berufserfahrung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Beachtung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.

(2) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung nach diesem Abschnitt setzt voraus, dass

1.
ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt,

2.
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat; dies gilt nicht, wenn durch Gesetz, zwischenstaatliche Vereinbarung oder durch die Beschäftigungsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist; in diesem Fall kann die Erteilung des Aufenthaltstitels auch versagt werden, wenn einer der Tatbestände des § 40 Absatz 2 oder 3 vorliegt,

3.
eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist, soweit diese erforderlich ist,

4.
die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt wurde oder ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, soweit dies eine Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist,

4a.
der Ausländer und der Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werden soll, und

5.
1in den Fällen der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 18a oder § 18b nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Ausländers die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, es sei denn, der Ausländer kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen. 2Von den Voraussetzungen nach Satz 1 kann abgesehen werden, wenn ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an der Beschäftigung des Ausländers besteht, insbesondere, wenn die Gehaltsschwelle nur geringfügig unterschritten oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird. 3Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.

(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der

1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder

2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).

(4) Aufenthaltstitel gemäß den §§ 18a, 18b, 18g und 19c werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet sind, für diesen kürzeren Zeitraum zuzüglich dreier Monate, nicht jedoch für länger als vier Jahre, erteilt.





 

Frühere Fassungen von § 18 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2024Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 18.11.2023Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuellvor 01.08.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16d AufenthG Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (vom 01.03.2024)
... Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. § 18 Absatz 2 Nummer 3 gilt entsprechend. (3) Einem Ausländer soll zur Durchführung eines ...
§ 18g AufenthG Blaue Karte EU (vom 23.12.2023)
... in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 3 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ... die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b erforderlich ist. Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ... der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, abweichend von § 18 Absatz 2 Nummer 4 erteilt, wenn 1. die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen ... (3) Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht. (4) ...
§ 18i AufenthG Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU (vom 18.11.2023)
... jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die Voraussetzung nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gilt als erfüllt, es sei denn 1. der Ausländer ist weniger als zwei Jahre im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 71 SGB X Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse (vom 30.09.2024)
... Daten über die Zustimmung nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 und § 18 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes , c) für eine Entscheidung über den Aufenthalt des Ausländers Angaben ... Beschränkungen der Zustimmung nach § 4 Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 und § 18 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes oder eines Versicherungsschutzes oder die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351
Artikel 1 8. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Tätigkeit ausüben will, b) eine Beschäftigung nach § 18 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes ausüben will oder c) eine sonstige ... eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses, in den Fällen der §§ 18 , 19, 19a oder 21 des Aufenthaltsgesetzes, in denen auf Grund von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine ...

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 AMSG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 18 folgende Angabe eingefügt: „§ 18a Aufenthaltserlaubnis für ... für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung". 2. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Aufenthaltserlaubnis ... nach Absatz 1 wird ohne Vorrangprüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 entschieden. § 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 gilt entsprechend. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach Ausübung ...
Artikel 4 AMSG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
...  „b) Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach aa) § 18 Abs. 3 AufenthG (keine qualifizierte Beschäftigung) erteilt am ... Beschäftigung) erteilt am befristet bis bb) § 18 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung) ... nach Rechtsverordnung) erteilt am befristet bis cc) § 18 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3937
Artikel 1 3. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... zum Zweck der Beschäftigung, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt (§ 18 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes), nach den Vorschriften dieses Abschnitts nach § 39 des ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18a ... 16a oder § 16b" ersetzt. b) In Nummer 5 Buchstabe a wird die Angabe „ § 18 " durch die Angabe „§ 19c" ersetzt. 10. § 15 Absatz 2 wird wie ... dass die Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. § 18 Absatz 2 Nummer 3 gilt entsprechend. (3) Einem Ausländer soll zum Zweck der Anerkennung seiner im ... oder 18b oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der ... 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „ § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen (1) Die Zulassung ... § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „ § 18 oder § 20" durch die Angabe „§ 18c oder § 19c" ersetzt.  ... erteilen." 31. In § 44 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „ §§ 18 , 21" durch die Wörter „§§ 18a bis 18d, 19c und 21" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 24 ReRaG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... Daten über die Zustimmung nach § 4 Absatz 2 Satz 3, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 18 Absatz 2 Satz 1 , § 18a Absatz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 und § 19a Absatz 1 des ... oder Beschränkungen der Zustimmung nach § 4 Absatz 2 Satz 3, § 17 Absatz 1 Satz 1, § 18 Absatz 2 Satz 1 , § 18a Absatz 1, § 19 Absatz 1 Satz 1 und § 19a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ...

Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2915
Artikel 1 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf ...
Artikel 2 AuslAnsprBerG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf ...
Artikel 3 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
... a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf ...
Artikel 4 AuslAnsprBerG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 4 EIdNwG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die §§ 10a, 11 Absatz 1 bis 5 und 7, § 12 Absatz 2 Satz 2, die §§ 13, 16, 18 , 18a, 19 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, die ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § ... entsprechenden Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ... erfassten Beruf vorliegt, dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 20 von Ausländern besetzt werden darf und die Bundesagentur für Arbeit nach § ... ein Strafantrag gestellt." d) In Absatz 7 wird die Angabe „§§ 18 , 18b, 19 und 19a" durch die Angabe „§§ 17a, 18, 18b, 19 und 19a" ... die Angabe „§§ 18, 18b, 19 und 19a" durch die Angabe „§§ 17a, 18 , 18b, 19 und 19a" ersetzt. 38. Nach § 73a werden die folgenden §§ ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... aufhält, insbesondere a) auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 , wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 18 bis 21" durch die Angabe „§§ 18, 19 und 21" ersetzt. bb) ... In Satz 1 wird die Angabe „§§ 18 bis 21" durch die Angabe „§§ 18 , 19 und 21" ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ... nach Absatz 1 berechtigt nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn die in § 18 Abs. 2, den §§ 19, 20 oder § 21 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wird ... 1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18 , 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36),  ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... verlängert, sofern diese Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18 , 19, 19a, 20 und 21 von einem Ausländer aufgenommen werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis ... Arbeitsplatzes verlängert werden, sofern dieser Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von einem Ausländer besetzt werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt ... 20 Absatz 6 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 10. § 18 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ... Einrichtung bestätigt wurde und diese Erwerbstätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18 , 19, 19a, 20 und 21 von einem Ausländer aufgenommen werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis ... Wörter „§ 17a Absatz 1 Satz 3, § 17b Absatz 1,", nach der Angabe „ § 18 Abs. 2 Satz 1 ," die Angabe „§ 18d Absatz 1," und nach den Wörtern „§ 19a ... Erteilung der ICT-Karte hat." b) In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „ §§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU" durch die Wörter „§§ 18 oder 18a ... „§§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU" durch die Wörter „ §§ 18 oder 18a oder im Besitz einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte" ersetzt. 31. ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die Wörter „zu 18 Monaten" ersetzt und wird nach der Angabe „§§ 18 , 19" die Angabe „, 19a" eingefügt. bb) Satz 2 wird wie folgt ... diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ... diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ... einer Erwerbstätigkeit. § 9 findet keine Anwendung." 7. § 18 Absatz 5 wird durch die folgenden Absätze 5 und 6 ersetzt: „(5) Ein ... erteilt, wenn 1. er seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18 , 18a, 19a oder § 21 besitzt, 2. er einen seinem Abschluss angemessenen ... abgeschlossen hat oder der als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 oder § 20 besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen ... 17. In § 39 Absatz 2 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 nach der Angabe „§ 18 " die Wörter „oder einer Blauen Karte EU nach § 19a" eingefügt. ... „(7) Zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 18 , 18b, 19 und 19a kann die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit auch dann ... „(6) Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU sind, sind verpflichtet, der zuständigen ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1 bis 3" durch die Wörter „Sätze 1 bis 4" ersetzt. 4. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 5 Satz 1 wird die Angabe ... in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 3 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ... wie für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b erforderlich ist. Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ... der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, abweichend von § 18 Absatz 2 Nummer 4 erteilt, wenn 1. die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen ... Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht. (4) Abweichend ... wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die Voraussetzung nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gilt als erfüllt, es sei denn 1. der Ausländer ist weniger als zwei Jahre im ...
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 11. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 1 BeschVerfV Grundsatz (vom 01.08.2012)
... besitzen, die kein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung ist (§§ 17, 18 , 19 und 19a des Aufenthaltsgesetzes) oder die nicht schon auf Grund des Aufenthaltsgesetzes zur ...
§ 14 BeschVerfV Reichweite der Zustimmung
... die Zustimmung abweichend von Satz 1 für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes nicht fort. (3) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 gelten ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 1 BeschV Grundsatz (vom 01.08.2012)
... Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung (§ 17 Satz 1, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 19a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) bedarf in den ...
§ 17 BeschV Grundsatz
... zum Zwecke der Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt (§ 18 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes), nur nach den Vorschriften dieses Abschnitts gemäß ...
§ 25 BeschV Grundsatz (vom 24.12.2009)
... zum Zweck der Beschäftigung, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt (§ 18 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes), nach den Vorschriften dieses Abschnitts nach § 39 des ...
§ 32 BeschV Grundsatz
... 2 und 3 der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung, die keine (§ 18 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung (§ 18 ... 18 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung (§ 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) voraussetzt, nur nach den Vorschriften dieses Abschnitts ...
§ 41 BeschV Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen (vom 01.08.2012)
... kann erteilt werden, wenn eine zwischenstaatliche Vereinbarung dies bestimmt (§ 18 Abs. 3 und 4 und § 39 Abs. 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes). (3) Für ...

Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 1 BErzGG Berechtigte (vom 10.07.2012)
... a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf ...