§ 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
(1) 1Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. 2Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.
(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
(3)
1Gilt für Ausbildende nicht nach
§ 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes eine tarifvertragliche Vergütungsregelung, sind sie verpflichtet, den bei ihnen beschäftigten Auszubildenden spätestens zu dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt eine Vergütung mindestens in der bei Beginn der Berufsausbildung geltenden Höhe der Mindestvergütung nach
§ 17 Absatz 2 Satz 1 zu zahlen.
2Satz 1 findet bei einer Teilzeitberufsausbildung mit der Maßgabe Anwendung, dass die Vergütungshöhe unter Berücksichtigung des
§ 17 Absatz 5 Satz 3 mindestens dem prozentualen Anteil an der Arbeitszeit entsprechen muss.
Frühere Fassungen von § 18 BBiG
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interne Verweise§ 26 BBiG Andere Vertragsverhältnisse (vom 01.08.2024) ... im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die ...
§ 101 BBiG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2024) ... 1 Satz 1 oder 2 Auszubildende beschäftigt oder nicht freistellt, 6. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine dort genannte Vergütung nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... Vergütung § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung § 19 Fortzahlung der ... oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen." 10. § 18 Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt: „(2) Ausbildende haben ... ersetzt. 13. In § 26 werden die Wörter „§§ 10 bis 23 und 25" durch die Wörter „§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 ... 25" durch die Wörter „§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25" ersetzt. 14. § 34 wird wie folgt gefasst: ... bb) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine dort genannte Vergütung nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSchiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
§ 4a SMAusbV Berufsausbildungsverhältnis (vom 01.12.2006) ... des Berufsbildungsgesetzes über Berufsausbildungsverhältnisse (§§ 10 bis 15, 17 bis 19 und 21 bis 23) in der jeweils geltenden Fassung werden angewendet. (2) Das ...
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