§ 18 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 18 BFDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 5 AsylVfBeschlG Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ... Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) wird folgender § 18 angefügt: „§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ... 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) wird folgender § 18 angefügt: „§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (1) Ein Bundesfreiwilligendienst ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 50 SozERG Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „ § 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... § 87 Absatz 4 Nummer 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,". 3. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsregelung aus Anlass des ... Buches Sozialgesetzbuch,". 3. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
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