Artikel 18 - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Artikel 18 Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2024 AnlEntG § 1

§ 1 Absatz 2 des Anlegerentschädigungsgesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 11 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 10 oder Absatz 3 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder".

2.
Die Wörter „oder auf Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 des Kreditwesengesetzes" werden gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 18 FinmadiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 FinmadiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinmadiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG)
Artikel 1 G. v. 16.07.1998 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 1 AnlEntG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2024)
... besteht. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 18 Nummer 2 G. v. 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438 ) wurde sinngemäß ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed