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Artikel 18 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Artikel 18 Weitere Änderung der Abgabenordnung
§ 379 Absatz 2 Nummer 1b und Absatz 8 der Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 17 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 18 JStG 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 19 JStG 2024 Weitere Änderung der Abgabenordnung
... § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 18 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „eines Dritten im ...
Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... Artikel 4, 13, 17, 22, 23, 25, 29, 36, 48 und 53 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (8) Artikel 18 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vorschriften der auf Grundlage von § 117c Absatz 1 Satz ...
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