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§ 18 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 18 Besondere Angelegenheiten



(1) Besondere Angelegenheiten sind

1.
jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren);

2.
jede Vollziehungsmaßnahme bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung (§§ 928 bis 934 und 936 der Zivilprozessordnung), die sich nicht auf die Zustellung beschränkt;

3.
solche Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses richten, jedes Beschwerdeverfahren, jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und jedes sonstige Verfahren über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers, soweit sich aus § 16 Nummer 10 nichts anderes ergibt;

4.
das Verfahren über Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, auf das § 732 der Zivilprozessordnung anzuwenden ist;

5.
das Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung;

6.
jedes Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b der Zivilprozessordnung und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen, jedes Verfahren über Anträge nach § 1084 Absatz 1, § 1096 oder § 1109 der Zivilprozessordnung, jedes Verfahren über Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung nach § 44f des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes und über Anträge nach § 31 des Auslandsunterhaltsgesetzes;

7.
das Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung (§ 811a der Zivilprozessordnung);

8.
das Verfahren über einen Antrag nach § 825 der Zivilprozessordnung;

9.
die Ausführung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Vermögensrecht durch Verwaltung (§ 857 Abs. 4 der Zivilprozessordnung);

10.
das Verteilungsverfahren (§ 858 Abs. 5, §§ 872 bis 877, 882 der Zivilprozessordnung);

11.
das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a der Zivilprozessordnung);

12.
die Vollstreckung der Entscheidung, durch die der Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten, die durch die Vornahme einer Handlung entstehen, verurteilt wird (§ 887 Abs. 2 der Zivilprozessordnung);

13.
das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel (§ 888 der Zivilprozessordnung);

14.
jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 der Zivilprozessordnung;

15.
die Verurteilung zur Bestellung einer Sicherheit im Fall des § 890 Abs. 3 der Zivilprozessordnung;

16.
das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g der Zivilprozessordnung);

17.
das Verfahren auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e der Zivilprozessordnung);

18.
das Ausüben der Veröffentlichungsbefugnis;

19.
das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung;

20.
das Verfahren über Anträge auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln (§ 8 Abs. 5 und § 41 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung) und

21.
das Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch Beschluss nach § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für

1.
die Vollziehung eines Arrestes und

2.
die Vollstreckung

nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.





 

Frühere Fassungen von § 18 RVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 7 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 7 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 8 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 18.06.2011Artikel 11 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
vom 23.05.2011 BGBl. I S. 898
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 47 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuell vorher 05.08.2009Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
aktuell vorher 12.12.2008Artikel 6 Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
vom 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
aktuellvor 12.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 RVG Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (vom 31.10.2024)
... die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. Hierzu gehören insbesondere 1. die ... der Handakten oder ihre Übersendung an einen anderen Rechtsanwalt. (2) Zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahren gehören ferner insbesondere 1. gerichtliche Anordnungen nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt. 7. § 18 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Text wird Absatz 1 und wie folgt ... folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Nr. 3 und 4" durch die Angabe „§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2" ersetzt.  ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Nr. 3 und 4" durch die Angabe „§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2" ersetzt. bb) In Nummer 1 werden nach den Wörtern ...
Artikel 101 FGG-RG Änderung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
... „des RVG" ersetzt. cccc) In Buchstabe g wird die Angabe „§ 18 BRAGO" durch die Angabe „§ 10 RVG" ersetzt. bb) Buchstabe B wird ... RVG" ersetzt. bbbbb) In Doppelbuchstabe gg wird die Angabe „§ 18 BRAGO" durch die Angabe „§ 10 RVG" ersetzt. dd) Buchstabe D wird ...

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
...  f) Die bisherigen Nummern 11 und 12 werden Nummern 12 und 13. 9. § 18 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. solche Angelegenheiten, in denen ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 11 EGAUG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... (BGBl. I S. 2300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 18 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „sowie jedes Verfahren über Anträge nach ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Artikel 7 VO2019/1111-DG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 3415) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 18 Absatz 1 Nummer 6 werden nach den Wörtern „§ 1109 der Zivilprozessordnung" ein Komma und die ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 RAuNOBRÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden." 4. § 18 Nr. 8 wird wie folgt gefasst: „8. jedes Verfahren über Anträge nach ...

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 3 ZwVollStrÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... die Angabe „§§ 802a bis 863 und 882b bis 882f" ersetzt. 2. § 18 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird die Angabe „813b," ...

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 6 GrFordDuG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629), wird wie folgt geändert: 1. In § 18 Nr. 8 werden die Wörter „auch in Verbindung mit § 1096 oder § 1109 der ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 7 KostRÄG 2021 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt" eingefügt. 7. In § 18 Absatz 1 Nummer 19 wird das Wort „Zwangsvollsteckung" durch das Wort „Zwangsvollstreckung" ...