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§ 18 - Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Geltung ab 16.06.2000; FNA: 612-30-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 18 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 18 StromStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
aktuellvor 01.08.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 StromStV Übergangsregelung (vom 01.01.2018)
... Steuerentlastung nach § 10 des Gesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist § 18 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 SpaEfV Nachweisführung im Regelverfahren (vom 06.11.2014)
... des § 1b Absatz 7 Nummer 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung oder des § 18 Absatz 2 Nummer 2 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung im Einklang mit der Verordnung (EG) ...
§ 6 SpaEfV Überwachung und Kontrolle
...  1. die in § 1b Absatz 8 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und § 18 Absatz 3 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung genannte Stelle für die ... 2. die in § 1b Absatz 7 Nummer 1 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und § 18 Absatz 2 Nummer 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung genannte Stelle für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 3 EnSTransVEV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 17c gelten entsprechend." 6. In § 20 Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Absatz 4" durch die Angabe „§ 19 Absatz 4 Satz 1" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
...  „Zu § 10 des Gesetzes (weggefallen)". c) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § ... c) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „ § 18 (weggefallen) § 19 (weggefallen)". 2. In § 1a Absatz 1a Satz 3, Absatz 2 ... 21. Nach § 17g wird die Zwischenüberschrift aufgehoben. 22. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben. 23. § 20 wird wie folgt geändert: a) In ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt". b) Die Angabe zu § 18 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 18 Begriffsbestimmungen zu ... darstellen." c) Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 10. 10. Dem § 18 wird folgender § 18 vorangestellt: „§ 18 Begriffsbestimmungen zu ... c) Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 10. 10. Dem § 18 wird folgender § 18 vorangestellt: „§ 18 Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes ... jeweils beliehene Stelle." 11. Die bisherigen §§ 18 und 19 werden die §§ 19 und 20. 12. Der neue § 19 wird wie folgt ... nach § 10 des Gesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist § 18 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter ...