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§ 18 - Wehrsoldgesetz (WSG)
Artikel 16 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1158 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-9 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-9 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 18 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 414 m.W.v. 1. Juni 2023
Frühere Fassungen von § 18 WSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.06.2023 (29.12.2023) | Artikel 20 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 WSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
Artikel 4 CovSoZaG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 18 folgende Angabe eingefügt: „§ 19 Sonderzahlung für das Jahr ...
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 20 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Wehrsoldgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § ... a) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „ § 18 (weggefallen) § 19 Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im ... Prozentsatz" durch die Wörter „im gleichen Umfang" ersetzt. 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 ...
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