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§ 18f - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck der Forschung, der mehr als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, wird einem Ausländer ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn
- 1.
- er einen für die Dauer des Verfahrens gültigen nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilten Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates besitzt,
- 2.
- die Kopie eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes vorgelegt wird und
- 3.
- die Aufnahmevereinbarung oder der entsprechende Vertrag, die oder der mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung im Bundesgebiet geschlossen wurde, vorgelegt wird.
(2) Wird der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaates weiterhin gültig, so gelten, bevor über den Antrag entschieden wird, der Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit des Ausländers für bis zu 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen als erlaubt.
(3) Für die Berechtigung zur Ausübung der Forschungstätigkeit und einer Tätigkeit in der Lehre gilt § 18d Absatz 5 entsprechend.
(4) Der Ausländer und die aufnehmende Forschungseinrichtung sind verpflichtet, der Ausländerbehörde Änderungen in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen anzuzeigen.
(5) 1Der Antrag wird abgelehnt, wenn er parallel zu einer Mitteilung nach § 18e Absatz 1 Satz 1 gestellt wurde. 2Abgelehnt wird ein Antrag auch, wenn er zwar während eines Aufenthalts nach § 18e Absatz 1, aber nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf dieses Aufenthalts vollständig gestellt wurde.
Text in der Fassung des Artikels 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz G. v. 15. August 2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217 m.W.v. 1. März 2020
Frühere Fassungen von § 18f AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2020 | Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18f AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18f AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19f AufenthG Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e (vom 18.11.2023)
... Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 16f, 17, 18d, 18f und 19e kann abgelehnt werden, wenn 1. die aufnehmende Einrichtung hauptsächlich ...
§ 20 AufenthG Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet (vom 01.06.2024)
... nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, 3. ist einem Ausländer nach erfolgreichem ...
§ 27 AufenthG Grundsatz des Familiennachzugs (vom 01.03.2020)
... zu dem der Familiennachzug stattfindet, eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18d, 18f oder § 38a besitzt, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzt ...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
... oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
... Daueraufenthalt - EU besitzt, c) eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18d, 18f oder § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative besitzt, d) seit zwei ... oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
§ 32 AufenthG Kindernachzug (vom 18.11.2023)
... oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 18f , § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
... oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
§ 52 AufenthG Widerruf (vom 27.02.2024)
... 2 kann die Ausbildungseinrichtung beteiligt werden. (4) Eine nach § 18d oder § 18f erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn 1. die ... die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f erteilt werden könnte oder eine Aufnahmevereinbarung mit ihm abgeschlossen werden ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024)
... §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 18g, 19, 19b, 19c, 20 und 20a sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der ...
§ 91d AufenthG Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 (vom 01.03.2020)
... Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt Anträge nach § 18f entgegen und leitet diese Anträge an die zuständige Ausländerbehörde weiter. ... Mobilität nach den §§ 16c und 18e und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18f oder eines entsprechenden Visums zu prüfen. Sie können hierzu 1. ... nach § 19f Absatz 5 sowie 2. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18f . Wenn eine Ausländerbehörde die Entscheidung getroffen hat, ... dass ein Aufenthaltstitel eines Ausländers, der sich nach den §§ 16c, 18e oder 18f im Bundesgebiet aufhält, der in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/801 ...
Zitat in folgenden Normen
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 38f AufenthV Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages (vom 01.03.2024)
... dem Ausländer begründet werden soll, wenn ihm ein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die aufnehmende deutsche Forschungseinrichtung eine kurzfristige ... Vertrag unwirksam wird, wenn dem Ausländer kein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die kurzfristige Forschermobilität nach § 18e des ...
§ 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (vom 01.03.2024)
... (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 21), und b) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18f des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Inhaber einer ... zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18f des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder 11. er vor Ablauf der Arbeitserlaubnis oder der Arbeitserlaubnisse, die ...
§ 59 AufenthV Muster der Aufenthaltstitel (vom 01.06.2024)
... der Vermerk „Forscher" eingetragen. In einer Aufenthaltserlaubnis, die nach § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird, oder in einem zu dieser Aufenthaltserlaubnis gehörenden Zusatzblatt nach den ...
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 5 BeschV Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (vom 01.03.2020)
... und Entwicklungseinrichtungen, das nicht bereits in den Anwendungsbereich der §§ 18d und 18f des Aufenthaltsgesetzes fällt, 2. Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an einer Hochschule ... Forschungseinrichtung, die nicht bereits in den Anwendungsbereich der §§ 18d und 18f des Aufenthaltsgesetzes fallen, 3. Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Technikerinnen und Techniker als ...
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 10 StAG (vom 27.06.2024)
... einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f , 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c *) des Aufenthaltsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 18d Forschung § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 19 ICT-Karte für ... nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte § 21 ... Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der ... Änderungen in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen anzuzeigen. § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (1) Für einen Aufenthalt zum Zweck ... nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d, 18e, 18f und 19e (1) Ein Aufenthaltstitel nach § 16b Absatz 1 und 5, den §§ 16e, ... Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 16f, 17, 18d, 18f und 19e kann abgelehnt werden, wenn 1. die aufnehmende Einrichtung hauptsächlich ... nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu neun Monate erteilt, 3. kann einem ... einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f ist,". bbb) In Nummer 7 wird die Angabe „§§ 19 bis 21" ... und die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f " ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... 1 wird die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f " ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 20 oder § 20b" ... 3 wird die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „§ 18d oder § 18f " ersetzt. d) In Absatz 4a wird die Angabe „§ 17b oder § 18d" ... §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ... b) Absatz 2 wird Absatz 1 und die Angabe „§ 20b" wird durch die Angabe „ § 18f " ersetzt. c) Absatz 3 wird Absatz 2. d) Absatz 4 wird Absatz 3 und in ... 16c und 18e" und die Angabe „§ 20b" durch die Angabe „ § 18f " ersetzt. e) Absatz 5 wird Absatz 4 und wird wie folgt geändert: ... bbb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 20b" durch die Angabe „ § 18f " ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Wenn eine ... dass ein Aufenthaltstitel eines Ausländers, der sich nach den §§ 16c, 18e oder 18f im Bundesgebiet aufhält, der in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/801 ...
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... a) In Nummer 5 werden die Wörter „einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f " durch die Wörter „eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b Absatz ... nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, § 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ... b) In Nummer 2 werden die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f besitzt." durch die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, ... „eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d, 18f , § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 18f werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 18g Blaue Karte EU ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f , 18g und 19e". c) Die Angabe zu § 91f wird wie folgt gefasst: ... 18b Absatz 2" durch die Angabe „§ 18g" ersetzt. 8. Nach § 18f werden die folgenden §§ 18g bis 18i eingefügt: „§ 18g Blaue ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f , 18g und 19e". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die ...
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ... oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
Artikel 3 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 23.12.2023)
... nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, 3. ist einem Ausländer nach erfolgreichem ...
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 5 FachKrEFV Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung
... dem Ausländer begründet werden soll, wenn ihm ein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die aufnehmende deutsche Forschungseinrichtung eine kurzfristige ... Vertrag unwirksam wird, wenn dem Ausländer kein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die kurzfristige Forschermobilität nach § 18e des ...
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