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§ 18g - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 18g Blaue Karte EU



(1) 1Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung erteilt, wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt. 2Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die

1.
einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, oder

2.
einen Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben,

wird die Blaue Karte EU abweichend von Satz 1 mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. 3Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 3 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ist und für die Ausübung der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU dieselbe Berufsausübungserlaubnis wie für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b erforderlich ist. 4Die Voraussetzungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gelten als erfüllt, wenn die Fachkraft Inhaberin einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b ist und für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis denselben Hochschulabschluss vorgelegt hat, der für die Erteilung der Blauen Karte EU maßgeblich ist. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für eine Fachkraft, die ein tertiäres Bildungsprogramm, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist und mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer erfordert, erfolgreich abgeschlossen hat, wenn diese Qualifikation einem Ausbildungsniveau entspricht, das in der Bundesrepublik Deutschland mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet ist.

(2) Einem Ausländer, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck der Ausübung einer der Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung in einem Beruf, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, abweichend von § 18 Absatz 2 Nummer 4 erteilt, wenn

1.
die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt,

2.
keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt und

3.
der Ausländer über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt,

a)
die auf einer in den letzten sieben Jahren erworbenen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem Beruf beruhen, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört,

b)
deren Niveau mit einem Hochschulabschluss oder einem Abschluss eines mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms, das alle Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 5 erfüllt, vergleichbar ist, und

c)
die für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich sind.

(3) Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht.

(4) 1Abweichend von § 4a Absatz 3 Satz 4 ist für den Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU keine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. 2In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung kann die zuständige Ausländerbehörde den Arbeitsplatzwechsel des Inhabers einer Blauen Karte EU für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieses Zeitraums ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU nicht vorliegen.

(5) Für die Erteilung einer Blauen Karte EU gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn der Ausländer Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b ist und der Arbeitsplatz nicht gewechselt wird.

(6) 1Abweichend von § 8 Absatz 1 findet auf die Verlängerung einer Blauen Karte EU die Gehaltsschwelle gemäß Absatz 1 Satz 2 Anwendung, wenn der Antragsteller den Hochschulabschluss oder den Abschluss des mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Verlängerung der Blauen Karte EU erworben hat oder seit der Erteilung der ersten Blauen Karte EU gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 weniger als 24 Monate vergangen sind. 2Im Übrigen bleibt § 8 Absatz 1 unberührt.

(7) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Mindestgehälter nach den Absätzen 1 und 2 für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.





 

Frühere Fassungen von § 18g AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2023Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
vom 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 390
aktuell vorher 18.11.2023Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuellvor 18.11.2023früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18g AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18g AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vom 18.11.2023)
... 1 und Absatz 3, 2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7), 2a. Blaue Karte EU ( § 18g ), 2b. ICT-Karte (§ 19), 2c. Mobiler-ICT-Karte (§ 19b),  ...
§ 18 AufenthG Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen (vom 01.03.2024)
... Ausbildung). (4) Aufenthaltstitel gemäß den §§ 18a, 18b, 18g und 19c werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die ...
§ 18c AufenthG Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (vom 01.03.2024)
... sie seit drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g ist, 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ ... sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g von ihr besetzt werden darf, 3. sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder ... Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er mindestens 27 Monate eine Beschäftigung nach § 18g ausgeübt hat und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge ...
§ 18i AufenthG Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU (vom 18.11.2023)
... in diesem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, wird eine Blaue Karte EU nach § 18g erteilt, wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die ... eine Blaue Karte EU nach § 18g erteilt, wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die Voraussetzung nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gilt als erfüllt, es ... gleichwertigen tertiären Bildungsabschlusses, der alle Voraussetzungen nach § 18g Absatz 1 Satz 5 erfüllt, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Bundesgebiet mit sich zu ...
§ 19f AufenthG Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e (vom 18.11.2023)
... nach § 16b Absatz 1 und 5, den §§ 16e, 17 Absatz 2, §§ 18d, 18g und 19e wird nicht erteilt an Ausländer, 1. die sich im Rahmen einer Regelung zum ... das dem der Unionsbürger gleichwertig ist. (2) Eine Blaue Karte EU nach § 18g wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an ... Schutz genießen oder 2. die einen Antrag auf eine Blaue Karte EU nach § 18g oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag auf einen ...
§ 20 AufenthG Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet (vom 01.06.2024)
...  sofern die Tätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d, 18g , 19c und 21 von Ausländern ausgeübt werden darf. (2) Die Erteilung ...
§ 20b AufenthG Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung (vom 01.06.2024)
... Berufsqualifikation nach § 20a Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 einer der Berufsgruppen nach § 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zugehört, 9. wenn er bei der Beantragung der Chancenkarte nicht älter als 35 ...
§ 39 AufenthG Zustimmung zur Beschäftigung (vom 01.06.2024)
... Die Bundesagentur für Arbeit kann in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18g Absatz 1 Satz 2 oder des § 18g Absatz 2 der Ausübung einer Beschäftigung zustimmen, wenn  ... für Arbeit kann in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18g Absatz 1 Satz 2 oder des § 18g Absatz 2 der Ausübung einer Beschäftigung zustimmen, wenn 1. der Ausländer nicht ... § 18b eine qualifizierte Beschäftigung ausüben wird b) gemäß § 18g Absatz 1 Satz 2 eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben wird oder c) im ... Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben wird oder c) im Fall des § 18g Absatz 2 über durch Berufserfahrung erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ... erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die alle Voraussetzungen nach § 18g Absatz 2 erfüllen und die zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beruf, der zu den ...
§ 42 AufenthG Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht (vom 02.06.2024)
... auf die Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft nach den §§ 18a, 18b und 18g Absatz 1 sowie für Beschäftigungen eines Inhabers einer Blauen Karte EU nach § 18g Absatz ... 18b und 18g Absatz 1 sowie für Beschäftigungen eines Inhabers einer Blauen Karte EU nach § 18g Absatz 2 , 4. Tätigkeiten, die für die Durchführung dieses Gesetzes stets oder ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... erstmals eine Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 18g , 19c und 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024)
... 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g , 19, 19b, 19c, 20 und 20a sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ...
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024)
... Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 16a, 16d, 16e, 16g, 18a, 18b, 18c Absatz 3, des § 18g und der §§ 19 bis 19c können die Ausländerbehörde, das Bundesamt für ...
§ 81a AufenthG Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (vom 01.03.2024)
... der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und nach § 18g einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Arbeitgeber ...
§ 91f AufenthG Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union (vom 18.11.2023)
... eine Blaue Karte EU besitzt, über eine Entscheidung zur Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g . Hierzu werden folgende Daten übermittelt: 1. die Daten nach Absatz 2 ... Union zu einem Ausländer erhält, der Inhaber einer Blauen Karte EU nach § 18g ist und sein Recht auf kurzfristige oder langfristige Mobilität nach der Richtlinie (EU) ... 1. die festgelegten Faktoren zur Berechnung der Gehaltsschwellen gemäß § 18g Absatz 1 und 2 und die sich daraus ergebenden Nominalbeträge, 2. das Verzeichnis der Berufe, ... Nominalbeträge, 2. das Verzeichnis der Berufe, für die gemäß § 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 eine geringere Gehaltsschwelle gilt, 3. eine Liste der geschäftlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 30a AufenthV Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883 (vom 18.11.2023)
... eines Aufenthaltstitels befreit, wenn 1. sie Inhaber einer Blauen Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes waren, 2. sie zu einem Zeitpunkt, als die Blaue Karte EU nach Nummer 1 noch gültig ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung (vom 18.11.2023)
... geregelten Ausbildungsberuf, 3. einer Beschäftigung nach § 18c Absatz 3 und § 18g Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes , § 5, § 14 Absatz 1 und 1a, § 15 Nummer 2, § 22 Nummer 3 bis 6 und § ...
§ 36 BeschV Erteilung der Zustimmung (vom 01.03.2024)
... Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat. In den Fällen des § 18g Absatz 4 und des § 81a des Aufenthaltsgesetzes verkürzt sich die Frist nach Satz 1 auf eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 390
Artikel 2 BVFGÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... den Ehegatten und das minderjährige ledige Kind des Ausländers." 3. In § 18g Absatz 2 wird nach dem Wort „angemessenen" das Wort „inländischen" ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 18f werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 18g Blaue Karte EU § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e". c) Die Angabe zu § 91f wird wie folgt gefasst:  ... Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a wird die Angabe „§ 18b Absatz 2" durch die Angabe „ § 18g " ersetzt. 3. § 9b Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz ... gefasst: „(4) Aufenthaltstitel gemäß den §§ 18a, 18b, 18g und 19c werden für die Dauer von vier Jahren oder, wenn das Arbeitsverhältnis oder die ... durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „18d" die Angabe „oder § 18g " eingefügt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „oder §" durch ... durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „18d" die Angabe „oder § 18g " eingefügt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 18b Absatz ... b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 18b Absatz 2" durch die Angabe „ § 18g " ersetzt. 8. Nach § 18f werden die folgenden §§ 18g bis 18i ... die Angabe „§ 18g" ersetzt. 8. Nach § 18f werden die folgenden §§ 18g bis 18i eingefügt: „§ 18g Blaue Karte EU (1) Einer ... Nach § 18f werden die folgenden §§ 18g bis 18i eingefügt: „ § 18g Blaue Karte EU (1) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung ... in diesem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhält, wird eine Blaue Karte EU nach § 18g erteilt, wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die ... eine Blaue Karte EU nach § 18g erteilt, wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen nach § 18g vorliegen. Die Voraussetzung nach § 18 Absatz 2 Nummer 4 gilt als erfüllt, es sei ... gleichwertigen tertiären Bildungsabschlusses, der alle Voraussetzungen nach § 18g Absatz 1 Satz 5 erfüllt, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Bundesgebiet mit sich zu ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die ... Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Eine Blaue Karte EU nach § 18g wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an ... Schutz genießen oder 2. die einen Antrag auf eine Blaue Karte EU nach § 18g oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag auf einen ... dem Wort „kann" die Wörter „in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18g Absatz 1 Satz 2 oder des § 18g Absatz 2" eingefügt und werden die Wörter „durch eine ... die Wörter „in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18g Absatz 1 Satz 2 oder des § 18g Absatz 2" eingefügt und werden die Wörter „durch eine Fachkraft ... b werden die Wörter „§ 18b Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 18g Absatz 1 Satz 2" und wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt. dd) ... Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) im Fall des § 18g Absatz 2 über durch Berufserfahrung erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ... erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die alle Voraussetzungen nach § 18g Absatz 2 erfüllen und die zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beruf, der zu den ... und 18g Absatz 1 sowie für Beschäftigungen eines Inhabers einer Blauen Karte EU nach § 18g Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... 72 Absatz 7 werden nach der Angabe „18c Absatz 3" ein Komma und die Angabe „des § 18g " eingefügt. 25. § 75 wird wie folgt geändert: a) In ... 18c Absatz 3" werden durch ein Komma und die Wörter „18c Absatz 3 und nach § 18g " ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: „Arbeitgeber ... eine Blaue Karte EU besitzt, über eine Entscheidung zur Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g . Hierzu werden folgende Daten übermittelt: 1. die Daten nach Absatz 2 Satz 3 ... Union zu einem Ausländer erhält, der Inhaber einer Blauen Karte EU nach § 18g ist und sein Recht auf kurzfristige oder langfristige Mobilität nach der Richtlinie (EU) ... 1. die festgelegten Faktoren zur Berechnung der Gehaltsschwellen gemäß § 18g Absatz 1 und 2 und die sich daraus ergebenden Nominalbeträge, 2. das Verzeichnis der Berufe, ... Nominalbeträge, 2. das Verzeichnis der Berufe, für die gemäß § 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 eine geringere Gehaltsschwelle gilt, 3. eine Liste der geschäftlichen ...
Artikel 3 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 23.12.2023)
...  sofern die Tätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d, 18g , 19c und 21 von Ausländern ausgeübt werden darf. (2) Die Erteilung einer ... Berufsqualifikation nach § 20a Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 einer der Berufsgruppen nach § 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zugehört, 9. wenn er bei der Beantragung der Chancenkarte nicht älter als 35 ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 4 FachKrEFV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... eines Aufenthaltstitels befreit, wenn 1. sie Inhaber einer Blauen Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes waren, 2. sie zu einem Zeitpunkt, als die Blaue Karte EU nach Nummer 1 noch ...