§ 192a Verhetzende Beleidigung
Wer einen Inhalt (
§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen (vom 22.09.2021) ... oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen oder Tathandlungen nach § 192a , welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter ...
§ 194 StGB Strafantrag (vom 22.09.2021) ... mit dieser Verfolgung zusammenhängt. In den Fällen der §§ 188 und 192a wird die Tat auch dann verfolgt, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen ...
Zitat in folgenden NormenStaatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98
§ 32b StAG (vom 27.06.2024) ... nach den §§ 86, 86a, 102, 104, 111, 125, 126, 126a, 130, 140, 166, 185 bis 189, 192a , 223, 224, 240, 241, 303, 304 und 306 bis 306c des Strafgesetzbuches, die sonst nach § 12a ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
G. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
Artikel 1 StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches ... d) Nach der Angabe zu § 192 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 192a Verhetzende Beleidigung". 2. In § 5 Nummer 3 Buchstabe a wird die Angabe ... werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden." 9. Nach § 192 wird folgender § 192a eingefügt: „§ 192a Verhetzende Beleidigung Wer einen ... 9. Nach § 192 wird folgender § 192a eingefügt: „ § 192a Verhetzende Beleidigung Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die ... nach dem Wort „Äußerungen" die Wörter „oder Tathandlungen nach § 192a " eingefügt und wird das Wort „gemacht" durch das Wort ...
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (vom 27.06.2024) ... nach den §§ 86, 86a, 102, 104, 111, 125, 126, 126a, 130, 140, 166, 185 bis 189, 192a , 223, 224, 240, 241, 303, 304 und 306 bis 306c des Strafgesetzbuches, die sonst nach § 12a ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/192a_StGB.htm