§ 19
(1) 1Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören
- 1.
- Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
- 1a.
- 1Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). 2Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. 3Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 4Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 5Die Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind abweichend von § 8 Absatz 2 mit den anteilig auf den Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen entfallenden Aufwendungen des Arbeitgebers im Sinne des Satzes 2 anzusetzen;
- 2.
- Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, auch soweit sie von Arbeitgebern ausgleichspflichtiger Personen an ausgleichsberechtigte Personen infolge einer nach § 10 oder § 14 des Versorgungsausgleichsgesetzes durchgeführten Teilung geleistet werden;
- 3.
- 1laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung. 2Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch Sonderzahlungen, die der Arbeitgeber neben den laufenden Beiträgen und Zuwendungen an eine solche Versorgungseinrichtung leistet, mit Ausnahme der Zahlungen des Arbeitgebers
- a)
- zur erstmaligen Bereitstellung der Kapitalausstattung zur Erfüllung der Solvabilitätskapitalanforderung nach den §§ 89, 213, 234g oder 238 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- b)
- zur Wiederherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung nach unvorhersehbaren Verlusten oder zur Finanzierung der Verstärkung der Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse, wobei die Sonderzahlungen nicht zu einer Absenkung des laufenden Beitrags führen oder durch die Absenkung des laufenden Beitrags Sonderzahlungen ausgelöst werden dürfen,
- c)
- in der Rentenbezugszeit nach § 236 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder
- d)
- in Form von Sanierungsgeldern;
Sonderzahlungen des Arbeitgebers sind insbesondere Zahlungen an eine Pensionskasse anlässlich
- a)
- seines Ausscheidens aus einer nicht im Wege der Kapitaldeckung finanzierten betrieblichen Altersversorgung oder
- b)
- des Wechsels von einer nicht im Wege der Kapitaldeckung zu einer anderen nicht im Wege der Kapitaldeckung finanzierten betrieblichen Altersversorgung.
3Von Sonderzahlungen im Sinne des Satzes 2 zweiter Halbsatz Buchstabe b ist bei laufenden und wiederkehrenden Zahlungen entsprechend dem periodischen Bedarf nur auszugehen, soweit die Bemessung der Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers in das Versorgungssystem nach dem Wechsel die Bemessung der Zahlungsverpflichtung zum Zeitpunkt des Wechsels übersteigt. 4Sanierungsgelder sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse anlässlich der Systemumstellung einer nicht im Wege der Kapitaldeckung finanzierten betrieblichen Altersversorgung auf der Finanzierungs- oder Leistungsseite, die der Finanzierung der zum Zeitpunkt der Umstellung bestehenden Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften dienen; bei laufenden und wiederkehrenden Zahlungen entsprechend dem periodischen Bedarf ist nur von Sanierungsgeldern auszugehen, soweit die Bemessung der Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers in das Versorgungssystem nach der Systemumstellung die Bemessung der Zahlungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Systemumstellung übersteigt.
2Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.
(2) 1Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. 2Versorgungsbezüge sind
- 1.
- das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug
- a)
- auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften,
- b)
- nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
oder
- 2.
- in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.
3Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr des Versorgungsbeginns | Versorgungsfreibetrag | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Euro
|
in % der Versorgungsbezüge | Höchstbetrag in Euro
|
bis 2005 | 40,0 | 3.000 | 900
|
ab 2006 | 38,4 | 2.880 | 864
|
2007 | 36,8 | 2.760 | 828
|
2008 | 35,2 | 2.640 | 792
|
2009 | 33,6 | 2.520 | 756
|
2010 | 32,0 | 2.400 | 720
|
2011 | 30,4 | 2.280 | 684
|
2012 | 28,8 | 2.160 | 648
|
2013 | 27,2 | 2.040 | 612
|
2014 | 25,6 | 1.920 | 576
|
2015 | 24,0 | 1.800 | 540
|
2016 | 22,4 | 1.680 | 504
|
2017 | 20,8 | 1.560 | 468
|
2018 | 19,2 | 1.440 | 432
|
2019 | 17,6 | 1.320 | 396
|
2020 | 16,0 | 1.200 | 360
|
2021 | 15,2 | 1.140 | 342
|
2022 | 14,4 | 1.080 | 324
|
2023 | 14,0 | 1.050 | 315
|
2024 | 13,6 | 1.020 | 306
|
2025 | 13,2 | 990 | 297
|
2026 | 12,8 | 960 | 288
|
2027 | 12,4 | 930 | 279
|
2028 | 12,0 | 900 | 270
|
2029 | 11,6 | 870 | 261
|
2030 | 11,2 | 840 | 252
|
2031 | 10,8 | 810 | 243
|
2032 | 10,4 | 780 | 234
|
2033 | 10,0 | 750 | 225
|
2034 | 9,6 | 720 | 216
|
2035 | 9,2 | 690 | 207
|
2036 | 8,8 | 660 | 198
|
2037 | 8,4 | 630 | 189
|
2038 | 8,0 | 600 | 180
|
2039 | 7,6 | 570 | 171
|
2040 | 7,2 | 540 | 162
|
2041 | 6,8 | 510 | 153
|
2042 | 6,4 | 480 | 144
|
2043 | 6,0 | 450 | 135
|
2044 | 5,6 | 420 | 126
|
2045 | 5,2 | 390 | 117
|
2046 | 4,8 | 360 | 108
|
2047 | 4,4 | 330 | 99
|
2048 | 4,0 | 300 | 90
|
2049 | 3,6 | 270 | 81
|
2050 | 3,2 | 240 | 72
|
2051 | 2,8 | 210 | 63
|
2052 | 2,4 | 180 | 54
|
2053 | 2,0 | 150 | 45
|
2054 | 1,6 | 120 | 36
|
2055 | 1,2 | 90 | 27
|
2056 | 0,8 | 60 | 18
|
2057 | 0,4 | 30 | 9
|
2058 | 0,0 | 0 | 0.
|
4Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist
- a)
- bei Versorgungsbeginn vor 2005
das Zwölffache des Versorgungsbezugs für Januar 2005,
- b)
- bei Versorgungsbeginn ab 2005
das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat,
jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht.
5Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag geminderten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.
6Bei mehreren Versorgungsbezügen mit unterschiedlichem Bezugsbeginn bestimmen sich der insgesamt berücksichtigungsfähige Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Jahr des Beginns des ersten Versorgungsbezugs.
7Folgt ein Hinterbliebenenbezug einem Versorgungsbezug, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs.
8Der nach den Sätzen 3 bis 7 berechnete Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gelten für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs.
9Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs führen nicht zu einer Neuberechnung.
10Abweichend hiervon sind der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert.
11In diesen Fällen sind die Sätze 3 bis 7 mit dem geänderten Versorgungsbezug als Bemessungsgrundlage im Sinne des Satzes 4 anzuwenden; im Kalenderjahr der Änderung sind der höchste Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag maßgebend.
12Für jeden vollen Kalendermonat, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, ermäßigen sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in diesem Kalenderjahr um je ein Zwölftel.
(3)
1Die Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz oder vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht sind als Einnahmen nach Absatz 2 zu berücksichtigen.
2Sie gelten nicht als Sonderzahlung im Sinne von Absatz 2 Satz 4, jedoch als regelmäßige Anpassung des Versorgungsbezugs im Sinne von Absatz 2 Satz 9.
3Im Lohnsteuerabzugsverfahren sind die Energiepreispauschale und vergleichbare Leistungen bei der Berechnung einer Vorsorgepauschale nach
§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b und c nicht zu berücksichtigen.
4In den Fällen des Satzes 1 sind die
§§ 3 und
24a nicht anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 19 EStG
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interne Verweise§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... Bund gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 . Von ihnen ist Lohnsteuer einzubehalten; 54. Zinsen aus ... Person, soweit Leistungen aus diesen Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften nach den §§ 19 , 20 und 22 führen würden. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen, die auf dem ... im Übrigen erbringt; 56. Zuwendungen des Arbeitgebers nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten ... Soweit sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 gehören, ist von ihnen Lohnsteuer einzubehalten. Für die Erhebung der ...
§ 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten (vom 01.01.2023) ... aus nichtselbständiger Arbeit, soweit es sich um Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 handelt: ein Pauschbetrag von 102 Euro; 2. (aufgehoben) 3. ... der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ( § 19 Abs. 2 ) geminderten Einnahmen, die Pauschbeträge nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 dürfen ...
§ 19a EStG Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen (vom 01.01.2025) ... Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt übertragen, so unterliegt der Vorteil im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung. Dies gilt auch, wenn die ... Der nach Absatz 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt erst dann der Besteuerung nach § 19 und dem Lohnsteuerabzug als sonstiger Bezug, wenn 1. die Vermögensbeteiligung ganz ...
§ 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte (vom 01.01.2025) ... § 3 Nr. 62, b) für Versorgungsbezüge § 19 Abs. 2 nur bezüglich des Versorgungsfreibetrags; beim Zusammentreffen mit Versorgungsbezügen im ... des Versorgungsfreibetrags; beim Zusammentreffen mit Versorgungsbezügen im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 bleibt jedoch insgesamt höchstens ein Betrag in Höhe des Versorgungsfreibetrags nach ... 2 bleibt jedoch insgesamt höchstens ein Betrag in Höhe des Versorgungsfreibetrags nach § 19 Abs. 2 Satz 3 im Veranlagungszeitraum steuerfrei, c) für das Übergangsgeld, das in einer ... aus dem Pensionsfonds im Sinne des Satzes 1 die Beträge nach § 9a Satz 1 Nummer 1 und § 19 Absatz 2 entsprechend anzuwenden; § 9a Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden. Wird auf Grund ...
§ 24a EStG Altersentlastungsbetrag (vom 01.01.2023) ... des Betrags bleiben außer Betracht: 1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 ; 2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a; ...
§ 34d EStG Ausländische Einkünfte (vom 01.01.2019) ... zugrunde zu legen; 5. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 ), die in einem ausländischen Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt zu werden ...
§ 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer (vom 01.01.2025) ... Von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn sind ein etwaiger Versorgungsfreibetrag ( § 19 Abs. 2 ) und Altersentlastungsbetrag (§ 24a) abzuziehen. Außerdem ist der ... den Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ( § 19 Abs. 2 ) in den Steuerklassen I bis V, 2. den Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Satz 1) ... wird. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist um den Versorgungsfreibetrag ( § 19 Abs. 2 ) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a), wenn die Voraussetzungen für den Abzug dieser ...
§ 50d EStG Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (vom 01.01.2025) ... Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 ) entsprechend anzuwenden. (8) Sind Einkünfte eines unbeschränkt ... Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 ) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3683) gilt Absatz 25 entsprechend. (26a) § 19 Absatz 2 Satz 3 und § 24a Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. ...
§ 62 EStG Anspruchsberechtigte (vom 06.12.2024) ... im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 mit Ausnahme von Einkünften nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums hat er Anspruch auf Kindergeld, ...
§ 113 EStG Anspruchsberechtigung (vom 01.01.2022) ... Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine ...
§ 119 EStG Steuerpflicht (vom 01.01.2022) ... Arbeit erzielt haben, ist die Energiepreispauschale stets als Einnahme nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für den Veranlagungszeitraum 2022 zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für ...
Zitat in folgenden NormenAuslandszuschlagsverordnung (AuslZuschlV)
V. v. 17.08.2010 BGBl. I S. 1177, 1244; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 31 GewStG Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (vom 06.12.2024) ... sind vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 die Vergütungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes , soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. ...
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 1a KStG Option zur Körperschaftsbesteuerung (vom 06.12.2024) ... für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht, zu Einkünften im Sinne des § 19 des Einkommensteuergesetzes , 3. Einnahmen aus der Hingabe von Darlehen zu Einkünften im Sinne des § 20 ...
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020) ... Bescheinigung ausgestellt hat, und den Tag der Ausstellung; 4. in den Fällen des § 19 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes die für die zutreffende Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum ... als solche kenntlich zu machen und ohne Kürzung um Freibeträge nach § 8 Abs. 3 oder § 19 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes einzutragen. Trägt der Arbeitgeber im Falle der Nettolohnzahlung die auf den ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 97a SGB VI Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (vom 01.01.2025) ... Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 4 des Einkommensteuergesetzes sowie der nach § 19 Absatz 2 und § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von ... § 18b Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches gekürzten Versorgungsbezüge nach § 19 Absatz 2 Satz 2 und nach § 22 Nummer 4 Satzteil vor Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, 3. die in ...
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Artikel 1 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 394
Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 28.11.1962 BGBl. I S. 692; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
§ 8 SGB12§82DV Andere Einkünfte (vom 01.01.2016) ... Zu den anderen Einkünften im Sinne des Satzes 1 gehören auch die in § 19 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Bezüge sowie Renten und sonstige ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023) ... ist nicht zulässig. (2) Zum Jahreseinkommen gehören: 1. der nach § 19 Abs. 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von ...
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023) ... ist nicht zulässig. (2) Zum Jahreseinkommen gehören: 1.1 der nach § 19 Abs. 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1485
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 3 FoStoG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 19 die folgende Angabe eingefügt: „§ 19a Sondervorschrift für ... Angabe „360 Euro" durch die Angabe „1.440 Euro" ersetzt. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: „§ 19a Sondervorschrift für ... Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt übertragen, so unterliegt der Vorteil im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung. Dies gilt auch, wenn die ... (4) Der nach Absatz 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt erst dann der Besteuerung nach § 19 und dem Lohnsteuerabzug als sonstiger Bezug, wenn 1. die Vermögensbeteiligung ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 9 SoMiBG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 mit Ausnahme von Einkünften nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums hat er Anspruch auf Kindergeld, es sei ... Familienkassen den Leistungsträgern, die für Leistungen der Arbeitsförderung nach § 19 Absatz 2 , für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 19a Absatz 2, für ...
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 4 StRAnpG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... oder Stammkapital dieser Körperschaft beteiligt ist oder war." 3. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt ... c) Nach Absatz 26 wird folgender Absatz 26a eingefügt: „(26a) § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 und 3 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung gilt für ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 10 VAStrRefG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... soweit Leistungen aus diesen Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften nach den §§ 19 , 20 und 22 führen würden. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen, die auf dem ... der ausgleichspflichtigen Person mitgeteilt worden ist;". 2. In § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „Dienstleistungen" ein Komma und die ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 6 EbAVUG Folgeänderungen ... die Wörter „§ 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b" ersetzt. 2. In § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 2 Buchstabe a werden die Wörter „89, 213, auch in Verbindung mit den §§ 234 und 238" ...
Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 4 des Einkommensteuergesetzes sowie der nach § 19 Absatz 2 und § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von ... § 18b Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches gekürzten Versorgungsbezüge nach § 19 Absatz 2 Satz 2 und nach § 22 Nummer 4 Satzteil vor Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, 3. die in ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Nummer 56 wird eingefügt: „56. Zuwendungen des Arbeitgebers nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau ... Soweit sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 gehören, ist von ihnen Lohnsteuer einzubehalten. Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten ... Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht,". 12. In § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird der den Satz abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und ... b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) In den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz in ... im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 die Beträge nach § 9a Satz 1 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 entsprechend anzuwenden; § 9a Satz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden." h) ... h) Folgender Absatz 35 wird eingefügt: „(35) § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 bis 4 in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 ... „vom Hundert" durch das Wort „Prozent" ersetzt. 51. In § 19 Abs. 2 Satz 3, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 und Doppelbuchstabe bb ... 7a Abs. 9, § 10 Abs. 3 Satz 6, § 10b Abs. 1 Satz 2, § 10c Abs. 2 Satz 4, § 19 Abs. 2 Satz 1, 3 und 7, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 und 8, § ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Betrags bleiben außer Betracht: 1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2; 2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe ... Von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn sind ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2) und Altersentlastungsbetrag (§ 24a) abzuziehen. Außerdem ist der hochgerechnete ... (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2) in den Steuerklassen I bis V, 2. den Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c ... „Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist um den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a), wenn die Voraussetzungen für den Abzug ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale. § 114 Entstehung des ... Arbeit erzielt haben, ist die Energiepreispauschale stets als Einnahme nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für den Veranlagungszeitraum 2022 zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für pauschal ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Vierte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 19.06.2014 BGBl. I S. 803
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 1 WaChaG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... 4 und 5" durch die Wörter „§ 7 Absatz 4 bis 5a" ersetzt. 5. § 19 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag ... 2029" ersetzt. c) Absatz 26a wird wie folgt gefasst: „(26a) § 19 Absatz 2 Satz 3 und § 24a Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. ...
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 1 2. CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... soweit in dem Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 ) enthalten sind. Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass die Vorauszahlungen ... Verlustrücktrags für 2020 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( § 19 ) nicht zu berücksichtigen, die im Gesamtbetrag der Einkünfte enthalten sind. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAusgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 33 BVG (vom 01.07.2023) ... des Absatzes 1 sind Einkünfte aus a) nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes , b) Land- und Forstwirtschaft, c) Gewerbebetrieb, d) ...
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 32 KFürsV Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vom 21.12.2007) ... zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören, bestimmt sich nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes . (2) Die auf Gewinn gerichtete Arbeit, die von einem Familienangehörigen ... oder Selbständiger geleistet wird, gilt als nichtselbständige Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes . Wird keine oder eine unverhältnismäßig geringe Vergütung ...
§ 37 KFürsV Andere Einkünfte ... berechnen. Zu den anderen Einkünften im Sinne des Satzes 1 gehören auch die in § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Bezüge sowie Renten und sonstige wiederkehrende Bezüge. (2) ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
§ 10 WoGG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2007) ... zulässig. (2) Zum Jahreseinkommen gehören: 1.1 der nach § 19 Abs. 2 und § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerfreie Betrag von ...
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