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Artikel 19 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 19 Weitere Änderung der Abgabenordnung


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 0. Dezember 0000 AO offen

In § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 18 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „eines Dritten im Sinne des Artikels 23 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2016/679" die Wörter „oder der Finanzbehörden im Sinne des Artikels 23 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 19 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt. (9) Artikel 19 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ...